Leserbrief an Märkische Allgemeine
Tina Fischer (SPD), Direkt-Kandidatin für den Wahlkreis 62, gibt als Beruf “Anwalt” an und schmückt sich gern mit dem Titel “Bürgeranwältin”. Nur verfügt Frau Fischer über keine anwaltliche Zulassung und kann folglich den Beruf zur Zeit nicht ausüben. In Wahrheit ist sie Abgeordnete und “verbeamtete Staatssekretärin”, nur darunter könne sich der Wähler nicht so viel vorstellen. Abgesehen von so viel Überheblichkeit über die Urteilsfähigkeit der Bürger drängt sich der Verdacht auf, dass die Vita von Frau Fischer mehr vom Schein als vom Sein bestimmt wird.
Damit nicht genug, glaubte Frau Fischer, täuschen zu können. Denn sie bestritt zunächst, ihre Zulassung zurückgegeben zu haben. Als Nachweis sollte ein Bestätigungsschreiben der Berliner Anwaltskammer dienen. Nur das war veraltet, weshalb sich die Kammer zu der öffentlichen Stellungnahme genötigt sah, Frau Fischer sei als Rechtsanwältin derzeit nicht zugelassen.
Weiter sprach Frau Fischer zunächst von einem “Versehen” und wollte wohl so der Kammer die Schuld in die Schuhe schieben. Dabei ist der Entzug der Zulassung ein Verwaltungsakt unter Beteiligung des Anwalts und endet mit einem förmlichen Bescheid. Durch die Stellungnahme der Kammer in die Enge getrieben, räumt Frau Fischer nun auch ein, die Zulassung selbst vor einem Jahr erst zurückgegeben zu haben.
Frau Fischer bestätigt durch ihr Verhalten die weit verbreitete Meinung, nach der Politiker selten die Wahrheit sagen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Frau Fischer weniger als Anwältin der Bürger, sondern mehr als Anwältin in eigener Sache zur Wahl antritt.
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