Ein Personalgespräch ist vertraulich

Recht kurzweilig
1 min readAug 31, 2016

--

Ob es sich um Gehaltsverhandlungen handelt, um das Besprechen von Leistungen und Karriereaussichten oder auch um das Erläutern einer Abmahnung — das Personalgespräch ist grundsätzlich steng vertraulich. Das bedeutet, dass das Mitschneiden per Diktiergerät oder Smartphone nicht nur einen Vertrauensverlust darstellt, sondern auch einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht dessen, der ohne sein Wissen aufgenommen wird.

Wird die Aufzeichnung später sogar gegen den Arbeitgeber verwendet, also Dritten zugänglich gemacht oder als “Erpressungsmittel” genutzt, ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtens. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 7 Sa 220/15).

Dem Recht am gesprochenen Wort steht gleichberechtigt das Recht am eigenen Bild zur Seite. Wird dagegen verstoßen, wiegen die womöglich guten Gründe dafür weniger als die Freiheit des Gesprächspartners, ungezwungen reden zu können. Die schriftliche Niederschrift des Gesagten fällt hingegen nicht unter das Persönlichkeitsrecht.

--

--

Recht kurzweilig

Ausgewählte Themen und Urteile aus dem Wirtschaftsrecht | Autorin und Impressum: www.gina-bronner-martin.de