Choosetheway
Feb 18, 2021

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Sehr geehrter Herr Figatowski,

nach dem Wortlaut des Gesetzes führt die Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr zu einer Verlängerung der Haltefrist.

Wie ist in diesem Zusammenhang "in einem Kalenderjahr" zu verstehen? Führt die Nutzung des Lending über einen Zeitraum von einem Kalenderjahr zur Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre, oder reicht schon eine kurze Nutzung (ein Monat, weil man es vielleicht nicht besser wusste) zu dieser Verlängerung?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

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