Überlebende Herero nach dem Völkermord — Ullstein Bilderdienst, Berlin

Deutschlands Entschuldigung an Namibia ist nicht mal die paar Knochen wert

Efthymis Angeloudis
Sep 7, 2018 · 2 min read

Deutschland übergibt zum dritten Mal sterbliche Überreste von ermordeten Herero zurück an Namibia und bittet inbrünstig um Vergebung. Nur zahlen möchte die Bundesregierung nicht. Warum?

Zwei Schädel auf einem weißen Tuch, aufbewahrt in Glascontainern, wie wertvolle Kunstobjekte oder unschätzbare Memorabilien einer Vergangenheit die nicht vergessen werden darf. In einer feierlichen Zeremonie in der Friedrichswerderschen Kirche in Berlin wurden insgesamt 15 Schädel und Knochenteile, nach über 100 Jahren, zurück an die namibische Regierung übergeben. „Das schreckliche Unrecht, dass unsere Vorfahren begangen haben, kann ich nicht rückgängig machen, doch ich bitte Sie aus tiefstem Herzen um Verzeihung“, sagte Staatsministerin Michelle Müntefering vor versammelten Gästen.

Zwischen 1904 und 1908 hatten deutsche Truppen 40.000 bis 60.000 Herero sowie etwa 10.000 Nama umgebracht. Außer dieser Entschuldigung haben die Nachfahren der Opfer, wenig von Deutschlands Reue erfahren.

Die Bundesregierung sprach erst 2015 zum ersten Mal von einem Völkermord, hat aber die Niederschlagung der Aufstände der Herero und Nama noch nicht offiziell als solchen anerkannt. In einer geplanten gemeinsamen Erklärung der Regierungen und Parlamente Deutschlands und Namibias, soll das Massaker ausdrücklich als Völkermord bezeichnet werden. Deutschland würde somit die politische Verantwortung übernehmen, aber keine direkten Entschädigungen an die Nachfahren der Opfer bezahlen.

Das ist sehr fragwürdig. Besonders in einem Land wie Deutschland, das seit sechs Jahrzenten Entschädigungen in Höhe von 89 Milliarden Dollar an die Israelische Regierung sowie an die Überlebenden des Holocaust zahlt.

Wenn Deutschland die Opfer des Holocaust entschädigt hat, wie kann es vermeiden, die Opfer seines afrikanischen Genozids zu entschädigen?

Die Bundesregierung argumentiert, dass erst die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, Genozid explizit verbietet und dass es deswegen nicht rückwirkend auf die Vorfälle mit den Herero und Nama in 1908 geltend gemacht werden kann. Doch wenn dem so ist, war die Massenvernichung der europäischen Juden von 1933 bis 1945 auch kein Verbrechen.

Nachkriegs-Deutschland hat gegen Antisemitismus gekämpft und hat versucht die Opfer des Holocausts zu entschädigen. In den letzten Jahren war es führend in der Anerkennung des Volkermordes an den Armeniern. Nun muss die Bundesregierung endlich konsequent sein und das Massaker an den Herero und Nama endlich als Völkermord anerkennen und die Nachfahren der Opfer entschädigen. Nur dann ist eine Entschuldigung auch etwas wert.

Efthymis Angeloudis

Written by

Journalist based in Berlin and Athens, politics, finance, refugees, urban planing and housing | twitter: @EfthyAngeloudis

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