Wie schützen sich Hauseigentümer noch vor dem Jahreswechsel?

indimax.de
2 min readOct 25, 2023

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Das Lastenausgleichgesetz wurde ohne große mediale Begleitung novelliert. Sind die Anpassungen es wert, die Augenbrauen zu heben? Entscheiden Sie selbst…

Vergoldetes Dach an schmuckvoller Fassade des Senats von Frankreich (Image by felipe from Pixabay)

Was machen private Haushalte, wenn ihnen die Schulden über den Kopf wachsen? — Sparen, jedenfalls wäre das vernünftig.

Was machen öffentliche Haushalte scheinbar, wenn ihnen die Schulden über den Kopf wachsen? — Sondervermögen auflegen und Verschuldungstempo beschleunigen…

Was machen private Haushalte, wenn ihre Überschuldung nicht mehr abzuwenden ist? — Mit Gläubigern verhandeln oder Privatinsolvenz anmelden.

Was machen öffentliche Haushalte scheinbar, wenn Ihre Überschuldung nicht mehr abzuwenden ist? —Kaufkraft erodieren, Vermögensabgaben beschließen und registrierte Werte belasten (Stichtag 01.01.2024)…

Besteht jetzt gesetzlicher Zugzwang?

Die Grundlage für den kommenden Lastenausgleich existiert bereits im Gesetz (vgl. LAG, SGB 14). Der Lastenausgleich wurde in der BRD bereits historisch vollzogen (zuletzt als 50-prozentige Zwangshypothek auf alle privaten Immobilien von 1952–1982). Seit den 1980er-Jahren konnte etwas Gras über die Sache wachsen, bis das Gesetz kürzlich hinsichtlich neuer Schuldgründe novelliert wurde (2019).

Kurz vor Ausbruch der Corona-Pandemie brachte der damalige Gesundheitsminister Herr Sägemehl (Amtsantritt 14.03.2018) nämlich eine Vorlage zur Gesetzesänderung der Sozialgesetzbücher ein [Namen von echten Personen wurden von der Redaktion abgeändert]. Nach Beschluss dieser Anpassung sollen zukünftig nicht nur Kriegsopfer sondern auch Impfgeschädigte durch Zahlungen des Bundes entschädigt werden können (SGB 14).

Was kann man tun, wenn man diese Entwicklung kommen sieht? —unabhängigen Rat einholen, Handlungsoptionen vergleichen, legale Schutzmechanismen installieren.

Deshalb lautet unser konkreter Vorschlag: Wer Immobilieneigentum besitzt, sollte schnellstmöglich eine Vermögensschutz-Schulung prüfen oder eine individuelle Expertenberatung in Anspruch nehmen!

Für wen ist das relevant?

Wenn Sie zu den Egoisten gehören, die in den kommenden Jahrzehnten keine zusätzliche, solidarische Zwangshypothek in Höhe von 50% des Buchwertes ihrer Immobilien abzahlen möchten, fallen Sie bereits in die Zielgruppe. Hierbei zählt der Immobiliengesamtwert für die Bemessung der Höhe dieser neuen Hypothek, egal ob fremdfinanziert oder abgezahlt. Demnach zielt die Zwangshypothek nicht nur auf lastenfreie Grundbücher ab. Auch wenn bereits Grundschulden vorliegen, kann eine Eintragung im dritten Rang erfolgen (so wurde es 1952 umgesetzt).

Sollten Sie in den nächsten 30 Jahren aber attraktivere Pläne haben, als eine solche Belastung abzuzahlen, dann könnten sich Vorkehrungen auch für Sie rechnen.

Kann mir da nicht ein renommierter Steuerberater weiterhelfen?

Versuchen Sie es.

Danach nehmen wir uns gerne Zeit für ein kostenloses Erstgespräch: https://indimax.de/vermoegensschutz-kontakt

Man sieht sich am anderen Ende des Tunnels. Viel Erfolg!

Max

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