Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag beachten?

Aufhebungsverträge sind eine besondere Art, Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden. Manchmal bietet Ihnen der Arbeitgeber einen an, oft aus betrieblichen Gründen. Aber auch Sie können um die Aufhebung des Arbeitsvertrags bitten, etwa wenn Sie möglichst schnell den Job wechseln wollen.

Kanzlei Chevalier
3 min readJul 8, 2020
Person signing document | Kanzlei Chevalier

Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich in einigen Punkten von einer Kündigung. Da sich beide Seiten einig sind, also eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen getroffen wurde, gelten viele gesetzliche Schranken nicht. Kündigungsfristen fallen weg, der Kündigungsschutz greift nicht und auch der Betriebsrat muss nicht benachrichtigt werden.

Welche Voraussetzungen muss ein Aufhebungsvertrag erfüllen?

Ein Aufhebungsvertrag sollte immer in Schriftform vorliegen. Ihr Arbeitgeber darf Sie auch nicht mit einem solchen Vertrag überraschen und auf der Stelle zur Unterschrift drängen. Tut er das trotzdem, können Sie die Vereinbarung gegeben im Nachhinein vor Gericht anfechten. Inhaltlich gibt es für den Aufhebungsvertrag wenige Voraussetzungen, Sie und Ihr Arbeitgeber können relativ frei verhandeln, was dort drinsteht.

Bekomme ich eine Abfindung und ein Arbeitszeugnis?

Sie haben keinen Anspruch auf eine Abfindung im Aufhebungsvertrag — allerdings können Sie eine aushandeln. Gerade wenn Ihr Arbeitgeber gerne eine solche Vereinbarung hätte, haben Sie ein Druckmittel in den Verhandlungen. Normalerweise orientiert sich die Abfindungshöhe an den gesetzlichen Vorgaben, die bei einer betriebsbedingten Kündigung greifen. Dann bekommen Sie ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr, das Sie im Betrieb gearbeitet haben. Sind Sie geschickt, können Sie aber vielleicht mehr verhandeln.

Ein Arbeitszeugnis können Sie hingegen ganz regulär verlangen, das muss Ihnen der Arbeitgeber ausstellen. Sind Sie in einer starken Position, können Sie auch hier eventuell eine besonders gute Bewertung aushandeln.

Was bedeutet ein Aufhebungsvertrag für meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld?

Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag, bekommen Sie in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Der Grund dafür ist, dass Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst „verschuldet” haben, da Sie freiwillig den Vertrag unterzeichneten. Wie lange diese genau dauert, hängt von Ihren individuellen Verhältnissen ab.

Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie den Aufhebungsvertrag aus wichtigem Grund unterschrieben haben, etwa weil Ihnen sowieso eine betriebsbedingte Kündigung drohte. Das sollten Sie sich dann auch in den Vertrag schreiben lassen. In dem Fall sieht die Arbeitsagentur meist von einer Sperrfrist ab.

Was bedeutet eine Abfindung für meine Steuer?

Allgemein rechnet das Finanzamt eine Abfindung zu Ihrem normalen Einkommen hinzu, was zu einem höheren Steuersatz führen kann. Der Gesetzgeber gibt Ihnen aber mit der Fünftelregelung die Möglichkeit, die Abfindung über mehrere Jahre verteilt steuerlich zu erfassen. Das hat den Vorteil, dass sie nicht im Jahr der Abfindung in eine höhere Steuerklasse rücken. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen.

Was mache ich, wenn ich den Vertrag nicht unterschreiben möchte?

Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht dazu zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sollte er Ihnen nach Ihrer Weigerung kündigen — zum Beispiel betriebsbedingt — muss er das begründen können, da die Regelungen des Kündigungsschutzes dann gelten.

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben und sich unsicher sind, ob Sie diesen unterschreiben sollten, können Sie die kostenfreie Ersteinschätzung der Kanzlei Chevalier in Anspruch nehmen. In unserer Erfahrung erhöht das Einschalten von externen Experten immer die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich am Ende durchzusetzen. Wenn der Arbeitgeber selbst mit Anwälten arbeitet, haben Sie sonst oft wenig Chancen.

Zu beachten ist aber, dass im Arbeitsrecht jeder seine eigenen Anwalts- und Gerichtskosten trägt. Das ist anders, als zum Beispiel im Zivilrecht — dort muss der Verlierer für alles zahlen. Bei Chevalier bieten wir daher unterschiedliche Finanzierungsformen an und beraten Sie dazu gern.

Originally published at https://www.kanzlei-chevalier.de.

--

--

Kanzlei Chevalier
0 Followers

100% Arbeitsrecht nur für Arbeitnehmer. @kanzlei_chevalier