#kurzerklärt — Drohnen

Was darf man mit den Dingern eigentlich?

Drohnen — gefährlich oder geil?

Vögel jagen Drohnen.

Speziell trainierte Greifvögel der niederländischen Polizei jagen Drohnen.

Drohnen jagen Drohnen.

Drohnen crashen Flugzeuge?

Was darf man mit den Dingern eigentlich — und was nicht?

Nur gewerbliche Flüge muss man genehmigen lassen, von den Landesluftfahrtbehörden.

Privat darf man prinzipiell Drohnen fliegen lassen, wenn sie weniger als 5 kg wiegen. Ohne Genehmigung. Man darf sogar Fotos und Videos aufnehmen.

ABER: Es gibt JEDE MENGE Einschränkungen.

Nicht überall darf man so hoch fliegen wie man will.

Der Pilot muss die Drohne immer sehen können. In manchen Bundesländern ist die Flughöhe eingeschränkt: über 100 manchmal nur 30 Meter — is nich.

Überall wo es gefährlich für Menschen oder andere Dinge sein kann, lieber nicht fliegen!

Fliegen über Menschenansammlungen, militärische Gebiete, Krankenhäuser, Katastrophengebiete, Kraftwerke oder Justizvollzugsanstalten - keine gute Idee!

Also: Im Grunde überall da, wo Menschen oder andere Dinge gefährdet sein könnten.

Denn wenn so eine Drohne abstürzt, kann das erstens lebensgefährlich sein. Und zweitens: Die Schäden können RICHTIG teuer werden! Deswegen Pflicht: eine spezielle Haftpflichtversicherung!

Absolutes No-Go: Fliegen 1,5 km vor Flugplätzen und in Flugverbotszonen, dem Berliner Regierungsviertel zum Beispiel.

Und dann ist da noch die Sache mit den Fotos & Videos: Nur weil man aus der Luft Aufnahmen machen kann, ist das nicht einfach so erlaubt!

Bei Aufnahmen muss man auf das Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht aufpassen!

Wer Gebäude oder Kunstwerke aufnimmt, die urheberrechtlich geschützt sind, kann strafrechtlich verfolgt werden.

Auch keine gute Idee: Beim Nachbarn im Garten spionieren. Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild, natürlich auch bei Luftaufnahmen. Bei Grundstücken, die überflogen werden, muss man auch aufpassen. Im Zweifel braucht man eine Genehmigung.

Insbesondere, wenn man die Aufnahmen im Netz posten will. Problem: Das Posten kann schon als gewerbliche Nutzung gesehen werden! Genehmigung!

Dobrindt will Kennzeichen für Drohnen ab 500g

Geht es nach Bundesverkehrsminister Dobrindt sollen zukünftig alle Drohnen gekennzeichnet werden — schon ab 500 Gramm. Dadurch ist klar, wer der Eigentümer ist. Nur gewerbliche Flieger brauchen dann zusätzlich einen Führerschein.

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