Verification of Payee (VoP)
Mit Stichtag zum 09.10.2025 tritt eine neue Regelung im Online-Banking in Kraft: Die Verification of Payee, kurz VoP.
Was ist die Verification of Payee?
Definition
Das Verfahren Verification of Payee wurde vom Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (European Payments Council) definiert und erhöht die Zahlungssicherheit im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA).
Durch das VoP-Verfahren kann im Vorfeld eines Zahlungsvorgangs die Identität des Zahlungsempfängers überprüft werden. Dabei wird geprüft, ob der angegebene Empfängername sowie die IBAN mit den bei der Empfängerbank registrierten Daten übereinstimmt. Der Verification-of-Payee-Prozess wird also durchgeführt, BEVOR der Zahler seinen Auftrag letztendlich bei der Bank freigibt und diese den Auftrag ausführt. Dies gilt für alle Zahlungen von Zahlungsverkehrskonten.
Folgende Zahlungen / Auftragsarten sind von der neuen Regelung betroffen:
- Überweisungen
- terminierte Überweisungen
- Echtzeitüberweisungen
- Umbuchungen
- Sammelüberweisungen
- Einreichung von Daueraufträgen.
Standardmäßig findet die Prüfung der Empfängerdaten immer statt (Opt-In).
Abläufe
Wird von einem Auftraggeber ein Auftrag bei einem Zahlungsdienstleister (PSP Payment Service Provider, also der Bank) eingereicht, müssen IBAN und Name des Auftragsempfängers vom Zahlungsdienstleister geprüft werden. Der Zahlungsdienstleister meldet das Ergebnis seiner Prüfung an den Auftraggeber zurück. Der Auftraggeber muss das Prüfergebnis seinerseits kontrollieren und gibt den Auftrag entweder unverändert frei oder korrigiert die Auftragsdaten.
VoP Rückmeldungen
Die Überprüfung des Zahlungsempfängers durch den Zahlungsdienstleister kann folgende Ergebnisse liefern:
- match - 100%ige Übereinstimmung
- close match - große Übereinstimmung, der Zahlungsdienstleister stellt die korrekten Daten des Zahlungsempfängers zur Verfügung
- no match - keine Übereinstimmung
- IBAN nicht bekannt oder unterstützt
- andere Gründe einer negativen Rückmeldung
VoP Ausnahmen
Firmenkunden haben bei Sammelüberweisungen, die wenigstens zwei Einzelüberweisungen enthalten, die Möglichkeit einer Opt-Out Option. Diese bewirkt, dass der VoP-Prozess nicht durchlaufen wird und die Zahlungen ohne Prüfung der Empfängerdaten freigegeben werden.
Die BaFin duldet bei Firmenkunden inzwischen auch die Einreichung von Einzelüberweisungen ohne Empfängerabgleich. In diesem Fall ist es aber davon abhängig, ob auch die Bank Einzelüberweisungen ohne Empfängerabgleich akzeptiert oder zwingend einen Empfängerabgleich einfordert.
Auswirkungen auf EBICS
Sammelaufträge mit wenigstens zwei Einzelüberweisungen sind automatisch Opt-Out. Es werden dabei genau dieselben EBICS-Auftragsarten genutzt wie bislang auch (also für Überweisung CCT, für Echtzeitüberweisung CIP).
Einzelüberweisungen bzw. Sammelaufträge mit nur einer Einzelüberweisung sind automatisch Opt-In. Sammelaufträge mit mehr als einer Einzelüberweisung können auch explizit mit Opt-In gesendet werden. Werden Aufträge über EBICS mit Opt-In übertragen, kommen neue EBICS-Auftragsarten zum Einsatz (also für Überweisung CTV, für Echtzeitüberweisung CIV). In diesem Fall werden die Aufträge ähnlich wie ein VEU-Auftrag behandelt.
Im Zuge des VoP Prozesses wird ein EBICS-Opt-In-Auftrag zur Überprüfung mit dem VoP Ergebnis als VEU-Auftrag bereitgestellt. Das VoP Ergebnis muss vom Kunden explizit geprüft und mit einer bankfachlichen Signatur an die Bank gesendet werden, bevor es die weitere Auftragsverarbeitung durchläuft.
Diese VoP Freigabe ist keine Zweitsignatur des Auftrags. Sind für den Auftrag weitere Unterschriften erforderlich, so wird der Auftrag erneut als VEU-Auftrag bereitgestellt und muss noch ein weiteres mal signiert werden.
Unterstützung in Banking4
Die Verification of Payee wird natürlich auch von Banking4 vollumfänglich unterstützt.
Zum Stichtag 09.10.2025 müssen Kunden, die die o.g. Auftragsarten ausführen möchten, eine aktuelle Version von Banking4 installiert haben, damit eine Prüfung der Empfängerdaten durchgeführt werden kann.
VoP Rückmeldungen in Banking4
Wird ein Auftrag an die Bank gesendet, muss im ersten Schritt die Verification of Payee durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Überprüfung der Zahlungsempfänger durch den Zahlungsdienstleister werden in Banking4 angezeigt.
Jede Rückmeldung zu einem Auftrag ist mit einem eindeutigen Symbol gekennzeichnet, welches Ergebnis die Empfängerprüfung geliefert hat:
- grüner Haken (vollständige Übereinstimmung): Der angegebene Empfängername stimmt mit dem Namen des Kontoinhabers der IBAN überein.
- gelbes Ausrufezeichen (teilweise Übereinstimmung): Der angegebene Empfängername stimmt weitgehend mit dem Namen des Kontoinhabers der IBAN überein. Der Zahlungsdienstleister stellt die korrekten Daten des Zahlungsempfängers zur Verfügung.
- rotes X (keine Übereinstimmung): Der angegebene Empfängername stimmt nicht mit dem Namen des Kontoinhabers der IBAN überein.
- blaues i (keine Überprüfung durchgeführt): Der angegebene Empfängername konnte bei der Empfängerbank nicht geprüft werden.
VoP Rückmeldungen beim Senden eines Auftrags über FinTS
VoP Rückmeldung für einen FinTS Einzelauftrag:
VoP Rückmeldung für einen FinTS Sammelauftrag:
Als Banking4 Nutzer können Sie nun entscheiden, dass der Auftrag/die Aufträge unverändert - trotz eventueller negativer Rückmeldungen durch die Bank - ausgeführt werden sollen. Tippen Sie in diesem Fall auf die Schaltfläche [Ausführen].
Möchten Sie als Banking4 Nutzer den Auftrag/die Aufträge noch einmal korrigieren, tippen Sie auf die Schaltfläche [Zurückstellen]. Die Auftragsdaten können nun noch einmal in der Kontoansicht Aufträge nachbearbeitet werden.
VoP Rückmeldungen beim Senden eines Auftrags über EBICS
VoP Rückmeldungen für einen EBICS Auftrag werden in Banking4 immer in der Kontoansicht Freigaben gespeichert und dabei explizit als SEPA-Auftrag (VOP Opt-In) gekennzeichnet. Wird ein solcher Eintrag geöffnet, zeigt Banking4 alle enthaltenen Einzelaufträge inkl. VoP-Rückmeldungen und VoP-Korrekturen.
Über die Schaltfläche [Signieren] wird der Auftrag mit einer bankfachlichen Signatur an die Bank übertragen und gleichzeitig das VoP-Ergebnis bestätigt. Die Bank kann nun den Auftrag weiter verarbeiten.
Soll der EBICS-Auftrag von der Bank nicht verarbeitet werden, tippen Sie als Banking4 Nutzer auf die Schaltfläche [Stornieren]. Ein stornierter Auftrag muss also ggf. mit Banking4 noch einmal neu bei der Bank eingereicht werden.
VoP Rückmeldungen übernehmen
In der Kontoansicht Aufträge werden zurückgestellte Aufträge als lokal gespeicherte Aufträge gekennzeichnet und das VoP Ergebnis in einer eigenen Spalte angezeigt. Für Aufträge, die bei teilweiser Übereinstimmung mit einem gelben Ausrufezeichen gekennzeichnet sind, kann über das Kontextmenü die Funktion VoP Empfängername übernehmen aufgerufen werden.
Auch in der Ansicht Empfänger werden die Empfänger zurückgestellter Aufträge mit einem eigenen Symbol zum VoP Ergebnis gekennzeichnet. Für Empfänger, die bei teilweiser Übereinstimmung mit einem gelben Ausrufezeichen gekennzeichnet sind, kann über das Kontextmenü die Funktion VoP Empfängername übernehmen aufgerufen werden.
Um das manuelle Nachbearbeiten von Empfängerdaten zu vermeiden, kann die Übernahme eines VoP Empfängernamens auch automatisiert werden. Rufen Sie über den Menüpunkt Banking4 die allgemeinen Einstellungen auf. Beim Punkt Automatik aktivieren Sie dann die Option Empfängernamen automatisch korrigieren.
Empfängerabgleich in den Kontoeinstellungen festlegen
Zu jedem Konto kann in den Kontoeinstellungen beim Punkt Empfängerabgleich die Behandlung des Empfängernamens bei Überweisungen geregelt werden. Alle Überweisungen, die von diesem Konto beauftragt werden, folgen dieser Einstellung.
Standardmäßig ist die Empfängerprüfung für Einzelüberweisungen aktiviert, für Sammelüberweisungen deaktiviert. Sammelüberweisungen mit nur einem enthaltenen Auftrag werden diesbezüglich wie Einzelüberweisungen behandelt.
Es gibt Banken, die auch für Einzelüberweisungen keine Empfängerprüfung erwarten. In diesem Fällen kann die Option Empfängerabgleich bei Einzelüberweisungen deaktiviert werden.
Auf Wunsch kann natürlich auch für Sammelüberweisungen eine Empfängerprüfung durchgeführt werden. Aktivieren Sie dafür die Option Empfängerabgleich bei Sammelüberweisungen. Diese Option kann auch für einen einzelnen Sammler noch einmal im Formular der Sammelüberweisung angepasst werden.
Empfängerabgleich in einer Sammelüberweisung festlegen
Für jede Sammelüberweisung, die mit Banking4 Professional/Business erfasst oder bearbeitet wird, kann der Anwender individuell entscheiden, ob die Empfängerdaten geprüft werden sollen oder nicht.
Standardmäßig ist die Option Empfängerabgleich durchführen deaktiviert und es wird keine Verification of Payee durchgeführt.
