Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Bei einem Mangel kann der Käufer eine Nachbesserung oder Reparatur vom Händler verlangen.
Bei einer Garantie handelt es sich um die Zulassung einer besonderen Gewähr durch den Verkäufer gegenüber dem Käufer seines Produktes.
Diese Gewähr geht über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus (24 Monate Gewährleistung auf Neuwaren und 12 Monate auf Gebrauchtwaren).
Die Garantie kann mit einer Mängelhaftung und einer Bürgschaft in Verbindung gebracht werden. Die Reichweite einer Garantie ergibt sich aus dem Inhalt der Erklärung und aus den gesetzlichen Rechtsfolgen.
Quelle: WirtschaftslexikonGabler.de