Deine Rechte bei Weihnachtsgeschenken, die dir nicht gefallen

Du kennst das Buch schon, der Schal kratzt zu sehr oder ein Puzzle-Fan bist du auch nicht?! Es gibt viele Gründe Weihnachtsgeschenke umzutauschen. Welche Rechte du hast, erfährst du hier.

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2 min readDec 17, 2020

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Die Recht bei einem Umtausch

Es hängt von der Kulanz des Verkäufers ab

Grundsätzlich gilt, dass ein Geschäft die verkaufte Ware nicht zurücknehmen muss, wenn du den Artikel vor dem Kauf persönlich in Augenschein nehmen konntest. Was insbesondere bei einem Kauf im Laden vor Ort der Fall ist. Doch nur, weil der Artikel beim Kauf nicht gefällt oder weil er einem geschenkt wurde, muss der Händler die Ware keineswegs zurücknehmen. Es hängt von der Kulanz des Verkäufers ab. Manchmal stehen die Bedingungen für einen Umtausch auch auf der Quittung — wie etwa die Rückgabefrist. Oder aber an der Kasse hängt ein entsprechender Aushang mit den Umtauschregeln. Der Verbraucher hat auch keinen Anspruch darauf, den Warenwert in Bargeld zu erhalten. Viele Händler stellen stattdessen einen Gutschein über die Höhe des Kaufpreises aus.

Käufe im Internet haben rechtlich geregelte Rückgabefristen

Beim Online-Shopping gibt es im Gegensatz zum Ladenkauf kleine Unterschiede, was den Umtausch betrifft. Hier kann die Ware nicht direkt in Augenschein genommen werden. Daher gibt es das vierzehntägige Rückgaberecht nach Erhalt der Ware.

Sonderumtausch-Regelungen an Weihnachten

Problem der vierzehntägigen Umtauschfrist in Bezug auf Weihnachtsgeschenke: Das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht von 14 Tagen beginnt in dem Moment, in dem der Käufer das Paket entgegengenommen hat. Weihnachtsgeschenke werden in der Regel rechtzeitig bestellt, weswegen es für den Beschenkten für einen Umtausch zu spät sein könnte.

Allerdings sind die großen Handelsketten in der Regel sehr kulant in Bezug auf den Umtausch von gekauften Waren und erheben für Weihnachten eine Sonderumtauschregel. Wichtig ist dabei, dass die Ware ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückgegeben wird. Ebenso wird der Kassenzettel für den Umtausch benötigt. Wurde per Lastschrifteinzug bezahlt, genügt der Kontoauszug.

Tauschbörsen und Online-Marktplätze als Alternative

Auf Facebook gibt es beispielsweise zahlreiche Gruppen in denen unpassende Geschenke gegen andere getauscht werden können. Aber auch bei zum Beispiel bekannten Online-Marktanbietern, wie ebay Kleinanzeigen oder Vinted (ehemals Kleiderkreisel) kannst du mit deinen ungewollten Geschenken andere glücklich machen.

Ganz egal wo du deine Geschenke kaufst, schenke bewusst und von Herzen. Denn diese Geschenke sind meist diejenigen, über die sich der Beschenkte ehrlich freut und es auch behält.

Photo by Kira auf der Heide on Unsplash

Quellen: WDR Verbraucher , Chip-Praxistipps, Bundesregierung

Geschrieben von: Lena Wößner, Praktikantin bei bill.less

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