Steuererklärung bei Kryptowährungen wie Bitcoin — Österreich 2019 🇦🇹

Bitcoin Steuer
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Published in
4 min readMar 4, 2020

Wie ging das nochmal mit der Steuererklärung? Jedes Jahr beschäftigt uns das Thema aufs neue und weil es immer wichtig ist einen Überblick zu behalten geben wir euch in diesem Post die wichtigsten Informationen und Tipps mit auf den Weg um die Steuererklärung schnell und einfach zu erledigen. Dieser Post ist auf die aktuelle Rechtslage in Österreich ausgelegt und deswegen beziehen wir uns auch nur auf die österreichische Einkommensteuererklärung.

Dieser Artikel bezieht sich auf den allgemeinen und hobbymäßigen Trader, welcher keine gewerbliche Tätigkeit ausübt.

Um festzustellen, ob die eigene Tätigkeit mit Kryptowährungen unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb fällt, ist eine Einzelfallprüfung nötig. Die Beurteilung ist abhängig von Frequenz, Professionalität und vor allem den verwendeten Mitteln. Werden fremde Gelder verwaltet oder ein Kredit aufgenommen, ist eine Einstufung als Gewerbe sehr wahrscheinlich. (Achtung: Der Betrieb eines Krypto-Gewerbes kann seit neuestem auch Konsequenzen nach AMLD5 nach sich ziehen!). Bei gewerblicher Tätigkeit ist ein Steuerberater sehr zu empfehlen.

Muss ich überhaupt eine Einkommensteuererklärung machen?

Der Handel bzw. Erwerb von Kryptowährungen bringt für viele Österreicher eine neue Komponente ins Spiel. War man bisher noch nicht selbstständig tätig, kann es sein, dass man sich noch nie mit dem Verfassen einer Einkommensteuererklärung beschäftigt hat. Auch beim Aktienhandel wird in Österreich die Steuer automatisch vom Depotanbieter abgeführt. Da Kryptowährungen jedoch dezentral gespeichert bzw. weltweit gehandelt werden können, fällt die Pflicht der Steuererklärung zurück auf einen selbst. Doch keine Angst, nicht jeder, der Kryptowährungen hält oder sogar gehandelt hat muss zwingend eine Einkommensteuererklärung machen.

Unter folgenden Umständen ist eine Einkommensteuererkärung nicht notwendig:

  • Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf/Tausch von Kryptowährungen stammen aus Coins, die länger als 1 Jahr gehalten wurden
    (Achtung: auch ein Wechsel zwischen Kryptowährungen bzw. der Kauf von Gütern mit Kryptoowährungen zählt als Veräußerung!).
  • Der Freibetrag von € 440 an Gewinnen aus Spekulationsgeschäften* wurde nicht überschritten.
  • Einnahmen aus Mining/Masternodes* haben den Freibetrag von € 220 nicht überschritten.

*Nach dem Gegenrechnen mit ev. abzugsfähigen Kosten.

Genauere Informationen zum Verfahren und welche Formulare man für eine Steuererklärung benötigt findet ihr hier.

Kann man eine Einkommensteuererklärung auch online erledigen?

Ja, in Österreich gibt es dazu FinanzOnline. Genauere Informationen findet ihr hier.

Bis wann kann man eine Einkommensteuererklärung machen?

Die Deadline für die schriftliche Einkommensteuererklärung ist immer der 30. April des Folgejahres. Für die digitale Steuererklärung hat man etwas länger Zeit, denn sie ist erst bis zum 30. Juni des Folgejahres im FinanzOnline einzutragen. Durch begründeten und rechtzeitigen Antrag können diese Fristen eventuell auch (mehrfach) verlängert werden.

Wie muss ich die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen bzw. Tokens in FinanzOnline eintragen?

Gewinne, die aus dem Umgang mit “Kryptowährungen” entstehen, können in verschiedene Steuerklassen fallen. Das liegt daran, dass hinter jedem Coin oder Token ein anderes Finanzinstrument stecken kann. Grundsätzlich wird in “Payment Token”, “Utility Token” und “Security Token” unterschieden. Während Erträge aus Payment und Utility Token großteils der Einkommensteuer (ESt.) zuzuordnen sind, fallen Security Token in das Kapitalmarktrecht und unterliegen dem Sondersteuertarif der Kapitalertragsteuer (KESt.) — auch diese Gewinne sind in der Einkommensteuererklärung zu erfassen.

Zusätzlich unterscheidet sich die steuerliche Behandlung von Lending und Dividenden (KESt.) zu Einkünften aus Mining, Staking und Masternodes (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ESt.). Geschenkte Coins aus Airdrops oder Hardforks sind beim Zufluss generell steuerfrei. Teilweise können Trading-Gebühren, Hardware und Stromkosten von der Steuerlast abgezogen werden.

Blockpit wurde ins Leben gerufen um genau dieser Komplexität Abhilfe zu schaffen. Der automatisierte Steuerbericht gibt alle Positionen einzeln und mit dem zugehörigen Feld in FinanzOnline aus, in welches die Beträge einzutragen sind. Bei größeren Summen oder Unsicherheiten ist es jedoch immer ratsam zusätzlich einen Steuerberater einzubeziehen.

Wie berechnet sich mein Steuersatz? Auf was muss ich achten?

Der progressive Einkommensteuersatz hängt vom gesamten Verdienst im Steuerjahr ab und setzt sich wie folgt zusammen:

Einkommensteuersätze für Österreich (Stand März 2020 siehe Quelle)

Der Steuersatz für Kapitalsteuerpflichtige Erträge entspricht einem Fixwert von 27,5%.

Mit diesen Informationen seid ihr auf der sicheren Seite was die Einkommensteuererklärung angeht. Weil es aber immer wieder Änderungen bei den Gesetzen und neue Regulierungen für Kryptowährungen gibt ist es wichtig immer up-to-date zu bleiben. Auch die WKO rät jedem sich stets über Neuerungen in der Rechtslage von Kryptowährungen und Token zu informieren, da sich diese zurzeit einem raschen Wandel unterziehen. Besonders für gewisse Geschäftsmodelle, die sich mit virtuellen Währungen auseinandersetzen kann es sogar möglich sein, dass eine Konzession der Finanzmarktaufsicht benötigt wird. Wir empfehlen auf jeden Fall einen Rechtsexperten auf diesem Gebiet zu kontaktieren.
News zu neuen Gesetzen findet ihr auf dieser Seite des österreichischen Finanzamts.

Mehr Informationen unter: https://blockpit.io

Quellen

https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/fintechnavigator/bitcoin-co/
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/Steuerliche-Behandlung-von-Krypto-Assets.html
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/finanzdienstleister/blockchain-und-virtuellewaehrung.html
https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/227/Seite.2270200.html
https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.991701.html

Haftungsausschluss: Die in diesem Blog-Post bereitgestellten Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Genauigkeit. Für detaillierte Informationen über Regulierungen dem legalen Status von Kryptowährungen empfehlen wir, sich an einen zugelassenen Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.

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