Versteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoin in Österreich 🇦🇹

Bitcoin Steuer
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Published in
3 min readApr 8, 2020
Steuern auf Kryptowährungen in Österreich 🇦🇹

Seit dem ersten Aufkommen von Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und co. hat sich auch in Österreich viel getan. In diesem Blogpost geben wir euch die wichtigsten Informationen zu Kryptowährungen und deren steuerlicher Behandlung in Österreich.

Kryptowährungen in Österreich

Nach der aktuellen Gesetzgebung sind sämtliche virtuellen Währungen keine gesetzlich anerkannten Zahlungsmitteln in Österreich. Sie werden deswegen wie alle anderen Wertanlagen (z.B. Aktien) behandelt. Alle Gewinne, die aus dem Handel oder dem Verkaufen von Kryptowährungen erzielt werden, werden aus rein rechtlicher Sicht als Einkommen eingestuft. Für Nebeneinkommen gibt es in Österreich zwar einen steuerfreien Betrag von bis zu 11.000 Euro, es ist aber dennoch wichtig seine Krypto-Assets, egal wie viel oder wie wenig man davon besitzt, zu dokumentieren und in der Einkommenssteuererklärung anzuführen.

Die Versteuerung von Kryptowährungen in Österreich

Für private Personen hängt die Versteuerung von virtuellen Währungen stark davon ab, ob ein Gewinn erzielt wurde und wie lange die Kryptowährungen im eigenen Besitz waren.
Hält man seine Kryptos länger als ein Jahr gilt es nicht mehr als Trading und der dadurch resultierende Gewinn ist für Privatpersonen steuerfrei.
Tauscht man seine virtuellen Währungen innerhalb eines Jahres gegen ein Produkt, eine Dienstleistung, in Euro oder in eine andere Kryptowährung um, so muss man die Anschaffungskosten dem Verkaufspreis gegenüberstellen. Erzeugt man z.B. durch einen niedrigen Preis beim Kauf und einen hohen Preis der Kryptowährung einen Gewinn so ist dieser steuerpflichtiges Einkommen. Für Spekulationsgeschäfte gibt es immerhin eine Freigrenze von 440 Euro.
Je nachdem wieviel Gewinn man macht und ob man die gesetzlichen Freigrenzen überschreitet kann der progressive Steuersatz für private Personen von 25% bis hin zu 55% betragen. Der gesetzliche Grenzwert für steuerfreies Einkommen in einem Jahr beträgt zurzeit 11.000 Euro, ist man also darunter muss man seine Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht versteuern.

Um Rückzahlungen und Strafen zu vermeiden empfehlen wir die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen, egal wie hoch, auch in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Mehr dazu finden Sie auf diesem Blogpost. Es ist außerdem ganz generell zu Empfehlen seine Transaktionen auf den diversen Börsen immer zu dokumentieren, um so unerwartete Probleme bezüglich Herkunftsnachweis zu vermeiden.
Eine optimale Lösung um seine Einkommenssteuererklärung zu erledigen bietet unsere Blockpit Software. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Ob und wann eine gewerbliche Tätigkeit mit Kryptowährungen vorliegt hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss einzeln geprüft werden. Für Firmen, die finanzielle Leistungen rund um Kryptowährungen anbieten, gibt es übrigens seit 10. Jänner 2020 auch eine gesetzliche Meldepflicht, die bei der Finanzmarktaufsicht eingebracht werden muss. Grund dafür sind die AML5-Richtlinien, welche europaweit gelten.

Derzeitige Entwicklungen in Österreich

In Österreich gibt es viele Firmen, die sich mit Kryptowährungen befassen und auch die staatlichen Institutionen gehen immer mehr auf die Thematik ein. Auch im neuen Regierungsprogramm findet sich ein Punkt zur Entwicklung von virtuellen Währungen. Mit vielen FinTechs und innovativen StartUps kann das kleine Land auch auf internationaler Ebene mithalten. Auch das erste Bezahlterminal, welches Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptiert, stammt aus Österreich.

Mehr Informationen unter: https://blockpit.io

Quellen

https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/fintechnavigator/bitcoin-co/
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/finanzdienstleister/blockchain-und-virtuellewaehrung.html
https://www.tpa-group.at/de/tpa-erklaert/tpa-erklaert-kryptowaehrungen/
https://www.bankaustria.at/blog-bitcoin--kryptowaehrungen-und-technik.jsp
https://de.cointelegraph.com/news/ingenico-und-salamantex-prasentieren-kassenterminal-mit-krypto-bezahlfunktion

Haftungsausschluss: Die in diesem Blog-Post bereitgestellten Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Genauigkeit. Für detaillierte Informationen über Regulierungen dem legalen Status von Kryptowährungen empfehlen wir, sich an einen zugelassenen Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.

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