Gesetz zur Tarifeinheit — SPD geschlossen für Beschränkung des Streikrechts

ein Beitrag von Nicolas Stuhlfauth

Foto: Heinrich-Böll-Stiftung, Neumann und Rodtmann vom 19.05.2011 — CC BY-SA 2.0

Heute morgen hat der Bundestag das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Die Debatte glich einer Märchenstunde. Die Regierungsparteien haben mehrheitlich nicht nur bewusst ein vermutlich verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, sondern auch eines, das die Grundrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern massiv beschränken könnte. Insbesondere die Rolle der SPD-Fraktion ist interessant: Die “Partei der kleinen Leute” stimmte dem Gesetzesentwurf mit Ausnahme einer einzigen Abgeordneten sowie drei Enthaltungen zu. Selbst in der Union gab es 16 Nein-Stimmen und acht Enthaltungen.

Sagt mal, SPD-Abgeordnete, schämt ihr euch denn eigentlich überhaupt nicht, dass ausgerechnet ihr beim Versuch der Entmachtung der Gewerkschaften und der Beschränkung des Streikrechts die federführende Rolle einnehmt? Das ist Verrat an der Arbeitnehmer*innen-Bewegung!

Andrea Nahles bezog sich in der Vorstellung des Gesetzesentwurfs auf die Grundsätze “Ein Betrieb, ein Tarifvertrag” sowie “Kooperation und Einigung”. Sie beschrieb die Tarifeinheit als Voraussetzung der “Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie”.

Zur Verfassungskonformität sagte sie:

“Für uns ist klar: Das Koalitionsrecht und das Streikrecht tasten wir nicht an. Die Tarifparteien bleiben uneingeschränkt in der Verantwortung zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, wie es das Grundgesetz in Artikel 9 auch festlegt.”

“Tante Nahles Märchenstunde“

Diese Darstellung ist auf scharfe Kritik in den Oppositionsparteien gestoßen. Das Streikrecht könne kleinen Gewerkschaften sehr wohl durch ein Arbeitsgericht aberkannt werden, etwa dann, wenn ein Streik als “unverhältnismäßig” erklärt würde. Zudem würde die Koalitionsfreiheit auf unzulässige Weise eingeschränkt werden.

Klaus Ernst sagte dazu:

“Streiks wären aber dann eben unzulässig, weil ein Streik nur dann rechtlich zulässig ist, wenn er zur Erzielung eines Tarifvertrags gilt. Wenn aber diese Gewerkschaft keinen Tarifvertrag abschließen kann, ist doch der Streik automatisch unzulässig und das ist doch der Punkt, wo Sie die Öffentlichkeit täuschen, Frau Nahles!”

Dazu zitierte er auch Detlef Hensche, ehemaliger Vorsitzender der IG Medien:

“Das Gesetz zielt nach Inhalt und Begründung unübersehbar auf die Aktivität streikfähiger und streikbereiter Berufsverbände. Sie sollen rechtlich diszipliniert und ruhig gestellt, ja um ihre Existenzberechtigung gebracht werden.”

Klaus Ernst forderte statt eines Gesetzes zur Tarifeinheit die Bekämpfung von Leiharbeit und Werkarbeit, da diese Tarifverträge aushebeln würden.

Hofreiter: “Sie wollen das Streikrecht einschränken”

Anton Hofreiter sieht in dem Gesetz das Ziel, “Streiks von kleinen Gewerkschaften zu verunmöglichen”. In seiner Rede übte er insbesondere Kritik am Verhalten der SPD:

Wofür ich überhaupt kein Verständnis hab ist, dass die SPD das mitmacht, dass der Arbeitnehmer-Flügel der CDU das mitmacht. […] Wer steht an forderster Front? Die SPD steht an forderster Front! Schämen Sie sich eigentlich gar nicht für Ihr Verhalten?

Der CDU-Abgeordnete Rudolpf Henke, der zugleich Mitglied des Marburger Bunds ist, stellte sich gegen das Gesetzesvorhaben von Andrea Nahles:

Wo kommen wir denn hin, wenn wir ein Grundrecht unter Mehrheitsvorbehalt stellen? […] Grundrechte stehen allen Menschen in gleicher Weise zu und deswegen kann man sie nicht unter Mehrheitsvorbehalt stellen. Und wer sie unter Mehrheitsvorbehalt stellt, der schafft sie ab.

Wo waren in der Debatte wie auch in der Abstimmung die Sozialdemokraten in der SPD? Kann es sein, dass diese zahlenmäßig vom Arbeitnehmerflügel der CDU überholt wurden?

Dieses Gesetz und die von der SPD vertretene Arbeitnehmer-Feindlichkeit werden — unabhängig davon, wie Karlsruhe entscheiden wird — erneut tiefe Risse in der Glaubwürdigkeit deutscher Sozialdemokratie hinterlassen. Die SPD sollte sich schämen. Denn dieses SPD-Gesetz ist ein Verrat an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.


Die namentlichen Abstimmungsergebnisse, der Gesetzestext sowie die komplette Debatte als Video findet sich hier.