Neue, netzabhängige buzzn Stromnehmertarife

BUZZN
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3 min readFeb 1, 2016

buzzn Stromnehmer unterstützen mit ihrem Stromgeld die dezentralen Mini-Kraftwerke unserer Stromgeber und damit die konzernfreie Energiewende. Das ist wichtiger denn je, denn im Gegensatz zu Großkraftwerken und „Stromautobahnen“ haben kleine Sonnen-, Wasser- und Windkraftanlagen sowie Blockheizkraftwerke keine mächtigen Lobbyisten.

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht am Beispiel eines Münchner Haushalts mit 2.500 kWh Jahresbezug und Eintarifzähler, dass rund 16 Prozent des Stromgeldes dieses Haushalts den buzzn Stromgebern direkt zugutekommen:

Was hat das Netz mit dem Stromtarif zu tun?

buzzn transportiert die von unseren Stromgebern produzierte elektrische Energie über das öffentliche Netz zu Dir nach Hause oder in Dein Unternehmen. Der jeweilige Netzbetreiber, an dessen Netz Du angeschlossen bist, verlangt dafür ein Netznutzungsentgelt. Zum einen als Arbeitspreis für jede Kilowattstunde (kWh), die Du beziehst. Zum anderen als Grundpreis pro Monat bzw. Jahr.

buzzn zahlt dem Netzbetreiber sein Netzentgelt und legt es auf Deinen Stromnehmertarif um. Das bedeutet, dass Du als Stromnehmer über Dein Stromgeld indirekt auch die Netzentgelte Deines örtlichen Netzbetreibers bezahlst.

Welches Tarifsystem galt bisher?

buzzn hatte bisher einen bundesweit einheitlichen Stromtarif mit einem Arbeitspreis von 26,50 Ct/kWh und einem Grundpreis von 8,00 €/Monat (bzw. 7,00 €/Monat beim Einsatz von „Smart Metering“, also digitalen Stromzählern). Dieser Einheitstarif war seit Anfang 2013 unverändert.

Was hat sich in letzter Zeit bei den Netzentgelten verändert?

Zwischenzeitlich haben sich die Netzentgelte als wesentlicher externer Bestandteil des Strompreises sehr unterschiedlich entwickelt.

Beispiel: Die E.ON-Tochter Bayernwerk AG hat ihren Netzgrundpreis von 21,42 €/Jahr (2013) auf 64,26 €/Jahr (2016) verdreifacht (!). Die ENSO Netz GmbH aus Dresden hingegen ließ im genannten Zeitraum den Netzgrundpreis unverändert bei 21,42 €/Jahr.

Wir haben deshalb beschlossen, vom bundesweit einheitlichen Stromtarif für Stromnehmer auf einen netzabhängigen Tarif umzustellen. Dessen Höhe hängt also davon ab, auf welchem Verteilnetz sich Deine Bezugsstelle befindet.

Warum jetzt netzabhängige Tarife?

Mit einem bundesweit einheitlichen Stromtarif war People Power in den billigen Netzen teurer als der Strom der netzscharf kalkulierenden Konkurrenz. In den teuren Netzen hingegen konnten wir unsere Kosten nicht mehr decken. Die Motivation war also, buzzn einerseits konkurrenzfähiger zu machen, und andererseits vor strukturellen finanziellen Verlusten zu schützen.

Was bedeutet das für mich als (zukünftiger) Stromnehmer?

Das kommt darauf an, in welchem Netzgebiet Du Dich befindest. Stromnehmer in billigen Netzen können nun leichter mitmachen und müssen nicht deutlich mehr zahlen als bei konkurrierenden Lieferanten. Stromnehmer, die in einem teuren Netzgebiet wohnen, müssen im Vergleich zu unserem ehemaligen Einheitstarif mehr zahlen.

Wer bestimmt die Netzentgelte?

Die Netzentgelte bestimmt der Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet Du lebst. In Deutschland gibt es über 800 dieser Mini-Monopole. Wenn Du das Pech hast, an ein teures Netz angeschlossen zu sein, muss Dein Stromlieferant (z. B. buzzn) die entsprechenden Netzentgelte für Deine Bezugsstelle bezahlen und preist sie deshalb in seinen Stromtarif (Arbeitspreis und Grundpreis) mit ein.

Der jeweilige Netzbetreiber legt die gesamten Kosten, die er für sein Netz hat, auf seine Netzentgelte um. Die Entfernung zwischen dem Kraftwerk, das Du über Dein Stromgeld finanzierst, und Deiner Bezugsstelle spielt dabei in Deutschland keine Rolle. Leider, denn wenn dem so wäre, würde sich der ökologische Vorteil von verbrauchsnah produziertem buzzn Strom auch als Kostenvorteil niederschlagen!

Damit die Netzbetreiber ihre Monopolstellung nicht missbrauchen, müssen sie ihre Netzentgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Dabei vergleicht die Bundesnetzagentur die Kostenstruktur eines Netzbetreibers mit der Kostenstruktur anderer vergleichbarer Netzbetreiber. Sollten die Kosten zu hoch sein, kann die Bundesetzagentur die Netzentgelte kürzen. Der Netzbetreiber kann die Netzentgelte also nicht nach Belieben erhöhen.

Hast Du noch Fragen?

Hast Du noch Fragen oder sonstiges Feedback zum Thema? Dann nutze bitte die Kommentarfunktion unten oder nimm anderweitig Kontakt mit dem buzzn Team auf!

Originally published at www.buzzn.net on February 1, 2016.

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