Steuererklärung für Studenten

So holst du dir deine Studienkosten zurück

Isabelle Schmitt
deineStudienfinanzierung
4 min readAug 3, 2018

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Studieren kostet viel Geld. Obwohl es in Deutschland meist keine Studiengebühren gibt, müssen Studierende trotzdem hohe Kosten tragen. Die Semestergebühren sind dabei noch ein vergleichsweise kleiner Posten. Auch die Miete, Lebensmittel und Transportkosten müssen bezahlt werden. Daneben kosten auch Lernmittel, technische Ausrüstung und natürlich das regelmäßige Ausgehen viel Geld.

Selbst wenn Du sparsam lebst, ist ein Studium schwer zu finanzieren. Allein das Bachelorstudium schlägt in Deutschland laut einer Erhebung des Studentenwerks mit durchschnittlich 30.000 Euro zu Buche. Doch mit der Steuererklärung für Studenten kannst Du Dir viel Geld zurückholen. Bis zu sieben Jahre lang ist eine Rückforderung von studienbezogenen Kosten möglich. Wir zeigen, was Du darüber wissen musst.

Steuererklärung mit eigenem Einkommen

Wenn Du neben dem Studium arbeitest oder zum Beispiel aus einer Vermögensanlage Einkommen beziehst, kannst Du deine Studienkosten sofort steuerlich geltend machen. Die Einkommensteuer, die Du über das Jahr bezahlt hast, wird in diesem Fall direkt mit Deinen Studienkosten verrechnet und dann erstattet. Wenn Du kein eigenes Einkommen hast, aber dennoch von der Studentensteuererklärung profitieren möchtest, kannst Du einen sogenannten Verlustvortrag beim Finanzamt einreichen.

Der Verlustvortrag: Steuerbonus für den Berufseinstieg

Wenn Du neben Deinem Studium noch nicht arbeitest bzw. Dein Einkommen die Freigrenze von 9.000 Euro (in 2018) nicht überschreitet, kannst Du Dir mit dem Verlustvortrag einen Steuerbonus sichern. Durch einen Verlustvortrag teilst Du dem zuständigen Finanzamt alle Deine Kosten (also Verluste) mit, die Dir durch Dein Studium entstanden sind. Diese Verluste werden vom Finanzamt als Investition in Deine berufliche Zukunft betrachtet und solange gespeichert, bis Du das erste Mal steuerpflichtiges Einkommen erzielst.

Mit der ersten Steuererklärung als Arbeitnehmer oder auch als Selbstständiger werden deine vorgetragenen Verluste dann mit deinen gezahlten Steuern verrechnet und du bekommst eine Steuererstattung. Im Durchschnitt kannst Du hier mit rund 1.000 Euro Steuererstattung pro Studienjahr rechnen. Wenn Du besonders hohe Studienkosten hattest, zum Beispiel durch ein Privatstudium oder ein Auslandssemester, kann die Steuererstattung natürlich noch wesentlich höher ausfallen.

Übrigens: Wenn Du während Deines Studiums keine Steuererklärungen abgegeben hast, kannst Du das auch nach Deinem Berufsstart noch nachholen. Bis zu sieben Jahre lang sind die Kosten mit einem Verlustvortrag verrechenbar. Der Staat versüßt Dir damit sozusagen den Berufsstart.

Welche Studienkosten kannst Du absetzen?

Grundsätzlich kannst Du beim Finanzamt all jene Kosten geltend machen, die eindeutig mit Deinem Studium im Zusammenhang stehen. Abgesehen von den

Kosten für Partys ist das also so ziemlich alles:

- Semestergebühren oder Studiengebühren

- Fahrten zur Uni, Bibliothek oder Nebenjob

- Fahrten zwischen Heimat- und Studienort

- Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmittel

- Auslandssemester oder -praktika

- Studienfahrten und Exkursionen

- Computer, Laptop, Drucker, Handy

- Zinsen für einen Ausbildungskredit

Für all diese Kosten solltest Du die entsprechenden Nachweise gut aufbewahren, falls das Finanzamt Belege für die von Dir angegebenen Aufwendungen sehen möchte. Daneben gibt es aber auch viele Pauschalen, die von Studenten ohne Nachweise geltend gemacht werden können.

Welche Pauschalen kannst Du nutzen?

Für einige standardmäßig anfallende Kosten sieht die Steuergesetzgebung sogenannte Pauschalbeträge vor, die von der Steuer abgesetzt werden können, ohne dafür zusätzliche Nachweise erbringen zu müssen. Selbst wenn Du also keine Rechnung mehr hast, kannst Du Geld von Staat zurückfordern. Die wichtigsten Pauschalen sind:

- Fahrtkostenpauschale: 30 Cent/km für Fahrten zur Uni, Bibliothek etc.

- Arbeitsmittel: 110 Euro pro Jahr

- Telefonkosten: 240 Euro pro Jahr veranschlagt

- Kontoführung: 16 Euro pro Jahr

- Verpflegungsmehraufwand: 24 Euro pro Tag Praktikum oder Auslandssemester

- Umzug: für den Umzug in die Universitätsstadt gibt es 764 Euro

Sofort zurückerstattet wird aber auch hier nur, was Du vorher an Steuern bezahlt hast. Solltest Du noch keine Steuern gezahlt haben, dann kannst Du die Pauschalen aber auch für den Verlustvortrag nutzen.

Rückwirkend Kosten erstatten

Wenn Du bisher keine Steuererklärung für deine Studienzeit abgegeben hast, kannst Du die angefallenen Kosten auch rückwirkend geltend machen. Eine Steuererklärung kann zum Jahresende noch mit vier Jahren Verzögerung eingereicht werden. Der Verlustvortrag kann sogar sieben Jahre später noch eingereicht werden. So kannst Du auch lange nach Deinem Studium noch Kosten zurückholen und Dir den Steuerbonus für Studenten sichern.

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