Digitale Sammelurkunde zur Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor in Kraft getreten

Mit einer Änderung des Depotgesetzes (596 d.B.) wird eine “digitale Sammelurkunde” für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate eingeführt.

Georg Brameshuber
Digital Asset Association Austria
3 min readMay 5, 2021

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Autoren: Thomas Feldkircher, Martin Miernicki, Sarah Lorraine Wild, Georg Brameshuber

Bundesgesetzblatt herausgegeben am 25. März 2021

Bundesgesetzblatt herausgegeben am 25. März 2021

Die digitale Sammelurkunde bringt eine wesentliche Neuerung für den Bank- und Kapitalstandort Österreich. Mit der Schaffung einer „digitalen Sammelurkunde“ wird der Finanzstandort Österreich für internationale Marktteilnehmer attraktiver und nimmt den internationalen Trend hin zur Digitalisierung von Wertpapieremissionen auf. Die Digital Asset Association Austria begrüßt die Novelle ausdrücklich.

Grundsätzlich ist jeder Schritt Richtung Digitalisierung — insbesondere auf dem Gebiet des Kapitalmarktes — begrüßenswert, um technologische Praxis und deren Rechtsrahmen in dynamischen Zeiten wie diesen aneinander anzugleichen. Dies gilt auch für die Schaffung einer digitalen Sammelurkunde. Besonders diese Novelle stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Bank- und Kapitalmarktrechtes in Österreich dar, der nun vom Gesetzgeber auf Dauer im österreichischen Bank- und Kapitalmarktrecht verankert wurde.

In der Vergangenheit wurden Sammelurkunden, die eine größere Anzahl von Wertpapieren — den sogenannten Sammelbestand — vertreten,, im Rahmen von Wertpapieremissionen in traditioneller Weise physisch erstellt und beim Zentralverwahrer zur Verwaltung und Verwahrung eingeliefert. Die Digitalisierung der Sammelurkunden treibt die Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor voran und stärkt den Finanzstandort Österreich für internationale Marktteilnehmer. Zudem wird dadurch der Prozess von Wertpapieremissionen vereinfacht, weil die Erstellung der physischen Sammelurkunde, das logistische Verfahren der Verbringung an die Stelle des Zentralverwahrers sowie die dortige Lagerung von physischen Sammelurkunden eingespart werden kann.

Die Digital Asset Association Austria und viele Beiratsmitglieder wirkten federführend an der Erstellung des Gesetzesentwurfes im FinTech-Beirat sowie im parlamentarischen Verfahren (10/SN-60/ME) mit.

Zu den Autoren:

Thomas Feldkircher ist Partner und Rechtsanwalt der Kanzlei NÄGELE Rechtsanwälte Gmbh Vaduz. Er ist Lehrbeauftragter der Universität Liechtenstein und betreut sowohl nationale, als auch international ausgerichtete Finanzintermediäre, Technologie- und Industriebetriebe sowie Internet- und Blockchainunternehmen. Er befasst sich im Schwerpunkt mit Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Finanzmarktrecht. Er berät regelmässig auf den Gebieten M&A, Private Equity / Private Debt, Asset Based Financings, Finanzmarktregulierung, Kollektivanlagerecht und Kapitalmarkttransaktionen. Thomas Feldkircher ist Mitglied des Beirates der Digital Asset Association Austria.

Martin Miernicki ist Post-Doc-Assistent am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien. Zu seinen Forschungsgebieten zählen das Wirtschafts-, Zahlungsdienste- und Technologierecht. Er ist Mitinitiator der überfakultären Forschungsgruppe Kryptowährungen und virtuelle Finanzierungsformen an der Universität Wien. Im Rahmen der Forschungsgruppe sollen auf Grundlage einer interdisziplinären Zusammenarbeit die unterschiedlichen Fragen erforscht werden, die mit Kryptowährungen, Krypto-Assets und der Blockchain-Technologie aus rechtlicher, technischer und wirtschaftswissenschaftlicher Sicht verbunden sind. 2021 ist unter seiner Herausgeberschaft der akutell einzige Großkommentar zum ZaDiG 2018 im Manz Verlag erschienen. Martin Miernicki ist Mitglied des Beirates der Digital Asset Association Austria.

Sarah Lorraine Wild ist Richterin am Landesgericht Feldkirch und Assistentin des Vorstands des Österreichischen Stiftungsverbands. Zuvor war sie unter anderem Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Jüngst veröffentlichte sie ihre Monographie „Zivilrecht und Token-Ökonomie“ im Verlag Österreich, welche sich mit den zivilrechtlichen Bestimmungen des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) in Liechtenstein unter Berücksichtigung des Wertrechts gem § 81a SchlT PGR auseinandersetzt. Sarah Lorraine Wild ist Mitglied des Beirates der Digital Asset Association Austria.

Georg Brameshuber ist Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht der Universität Wien und Steuerberater in Wien. Er ist Vorstandsmitglied der Digital Asset Association Austria und Mitglied des Beirates von Blockchain for Europe (https://www.blockchain4europe.eu/). Georg Brameshuber ist Fachvortragender und Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Krypto-Assets.

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