Bayern, Bier, Beisammensein – das Biergarten-Spezial
Fünf Kurzgeschichten rund um den schönsten Ort des Sommers

Was ist der wichtigste Exportschlager Bayerns? Der Biergarten. Und am schönsten ist es dort im Spätsommer. Wenn es abends schon kühl wird an den Beinen und man wärmend zusammenrückt. Hier draußen unter Bäumen bei Brotzeit und Kaltgetränk kommen Jung und Alt, Fremde und Einheimische zusammen. Und wer will schon den letzten wirklich schönen Tag an der Sonne verpassen?
Dieses Jahr hält noch einige Sonnentage bereit. Um den nächsten Biergartenbesuch mit etwas Profiwissen anzureichern, hier fünf wissenswerte Kurzgeschichten über die Kultstätte, die vielleicht sogar dem ein oder anderen echten Bayern noch neu sein könnten:
1995: Anarchie am Maßkrug

Mit der Gründung des Biergartenvereines 1991 bewies der Münchner Journalist Viktor Röder Weitsicht. Der Verein setzte es sich zum Ziel, die Biergärten als einzigartiges Kulturgut zu beschützen. Wem das übertrieben erschien, hatte den größten natürlichen Feind jeder gemeinschaftlichen Zusammenkunft nicht auf dem Schirm: den Nachbarn.
Gleich mehreren Exemplaren dieser Gattung wurde es 1995 zu laut. Erst klagten sie gegen die »Wawi«, wie die Grosshesseloher Waldwirtschaft von ihren Gästen liebevoll genannt wird, dann wurde ihnen der Biergarten an der Menterschwaige zum Ärgernis. Zu laut, zu voll, zu bierselig?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab den Klagegeistern recht und entschied, künftig solle um 21.30 Uhr Schluss sein mit dem traditionellen Kulturgut. Dass der Bayer durchaus ungemütlich werden kann, wenn man ihm an seine Gemütlichkeit will, zeigte sich in der Protestwelle, die daraufhin losbrach.
Ihren Höhepunkt erreichte sie mit der ersten Bayerischen Biergartenrevolution im Mai 1995: 25.000 Menschen demonstrierten auf dem Münchner Marienplatz gegen die Entscheidung und wurden gehört. Noch im Juni beschloss die bayerische Staatsregierung die »Biergarten-Verordnung«, die Ausschank und Essensausgabe bis 22.30 Uhr erlaubte und die Öffnungszeiten auf 23 Uhr ausweitete.
Die Nachbarn gaben allerdings nicht auf und klagten sich bis 1999 durch alle Instanzen. So schaffte es der Biergarten bis vor den Bundesgerichtshof, der schließlich die »neue Biergartenverordnung« erdachte und auch für Nicht-Bayern erst einmal festlegte, was ein Biergarten überhaupt ist und wie diese mit dem Lärmschutz in Einklang betrieben werden können:
Eine »traditionelle Einrichtung, eine im Freien gelegene Schank- und Speisewirtschaft, die in erheblichem Umfang mit Bäumen bepflanzt ist und wo der Verzehr mitgebrachter Speisen möglich ist«. In Wohngebieten gilt seither: um 22 Uhr ist Schluss mit Musik, dann gibt es eine halbe Stunde später die letzte Maß und um 23 Uhr ist die Gemütlichkeit zu Ende.
Den Biergartenverein gibt es auch heute noch. Auf deren Website kann man die Geschichte im Detail nachlesen und Mitglied werden, um für die nächste Revolution gewappnet zu sein.
»Sink the Bismarck« – vom Starkbier-Trend

Das Bier, das in Bayern am häufigsten über die Theke geht, ist das Helle. Die untergärige Sorte ist mit einem Alkoholgehalt von um die fünf Prozent besonders mild und süffig.
Wer es gehaltvoller mag, greift dagegen gerne zum Starkbier. Dabei ist das Hauptmerkmal dieser Gattung ursprünglich nicht der hohe Alkoholgehalt. Der ist eher ein Nebeneffekt des zugrundeliegenden Stammwürzegehalts. Beim Starkbier muss dieser mindestens 16 Prozent aufweisen, beim Bockbier sogar 18 Prozent. Dadurch schmeckt die Gattung besonders vollmundig und hat einen höheren Alkoholanteil. Für konservative Bierliebhaber ist das Starkbier im klassischen Sinne gar kein Bier. Ein zu hoher Alkoholgehalt tötet die Bierhefe. Wer auf mehr als 12 Prozent kommen will, muss dazu spezielle Verfahren anwenden und nach dem Brauen etwa frische Hefe zugeben oder dem Bier Wasser entziehen.
Um das Starkbier ranken sich schöne Legenden. Die Erfindung des »Eisbocks« ist demnach einem faulen Braugesellen zu verdanken. Der hatte abends keine Lust mehr, die Bierfässer aus dem Hof in den Keller zu bringen. Als der Meister am Morgen nach einer sehr kalten Nacht an die Arbeit wollte, war das Bier in den Fässern gefroren und hatte sie so gesprengt. In der Mitte des Eises war das Bier konzentriert und dank des erhöhten Alkoholgehalts flüssig geblieben. Als der Geselle zur Arbeit erschien, musste er das Eis aufhacken und zur Strafe das flüssige Konzentrat trinken. Dem Gesellen schmeckte der malzig-süße Eisbock so gut, dass für ihn und seinen Meister ein Gewinn daraus wurde.
Heute dreht sich die Legendenbildung um die Frage: Wer braut das stärkste? Das fragen sich eher trendbewusste Marketingabteilungen als Biersommeliers, und die denken sich kreative Namen aus: »Sink the Bismarck« heißt das mit 41 Prozent stärkste schottische Bier. Aus Franken kommend haut mit 43 Prozent der »Schorschbock« besonders in die Blutbahn.
Wer davon eine ganze Maß genießt, ist mit einer Lehne im Rücken gut beraten. Zum gemütlichen Zusammensitzen im Biergarten passt ein Helles auch aus diesem Grund einfach besser.

Resteküche Obazda
Der Koch und Fotograf Hans Gerlach hat für das SZ-Magazin am Beispiel Obazda einmal aufgeschrieben, dass es in den meisten Biergärten mit dem Essen nicht weit her ist:
»Mancher Obazda wird sogar mit Stickstoff aufgeschäumt, um mehr Masse vorzutäuschen. Der Schnittlauch trocknet auf der exakt portionierten Käsehalbkugel vor sich hin, bis ein argloser Biergartenbesucher die Creme auf sein Tablett packt.«
Der Obazde ist eigentlich Resteküche. Überreifer Camembert fand so eine neue Bestimmung und landete nicht im Schweinekrug. Das heißt aber nicht, dass man nur Dinge reintut, die ebenfalls besser in den Abfall gehören:
Unser Obazda schmeckt ohne Stickstoff und mit besten biologischen Zutaten. Wenn aber ganze Familien mit prall gefüllten Körben bei uns im Biergarten ankommen, die karierte Tischdecke ausbreiten und selbstgemachter Obazda auf dem Tisch steht, freut uns das auch. Hans Gerlachs Rezept können wir daher jedem zum Nachmachen empfehlen.
Coole Idee seit über 200 Jahren

An heißen Tagen unter schattigen Bäumen sitzen und ein kühles Helles trinken? Wer sagt da schon nein. Noch vor rund 200 Jahren war das aber nicht möglich. Das bayerische Lieblingsbier gab es damals nur im Winter. Untergärige Biere, bei denen die Hefe während der Gärung auf den Boden absinkt, mögen es gerne kühl. Sonst stirbt die Hefe ab und das Bier wird schlecht. Die Folge: ohne Kühlschrank auch kein Bier. Die bayerische Brauordnung erlaubte das Bierbrauen nur von Michaeli bis Georgi – also vom 29. September bis zum 23. April, da das schlechte Bier Nebenprodukte ausstieß, die stark brennbar waren.
Doch echte Not macht erfinderisch und so erdachten die Brauer in und um München die Vorratslagerung in tiefen Kellern, die sie in die Flussterrassen und Hochufer der Isar gruben. Obendrauf kamen Schatten spendende Rosskastanien, die mit ihren flachen Wurzeln die Kellergewölbe nicht zerstörten. Isarkiesel, auf den Boden gestreut, sorgten ebenfalls für Kühlung und im Winter schlugen die Brauer aus zugefrorenen Flüssen und Seen große Eisplatten, die sie über die Fässer legten.
Der Genuss des Goldsaftes war daher auch vor Ort am kühlsten. Und so kamen die Bayern zum Bier wie der Berg zum Propheten. Sie setzen sich unter die schattigen Bäume und tranken direkt im Biergarten. Am 4. Januar 1812 erhielten die Brauereien von König Max I. die offizielle Ausschank-Erlaubnis. Das Datum gilt seither als die offizielle Geburtsstunde dieser guten Idee.
Das brachte die bayerischen Wirte auf den Plan, die Angst um ihre Gäste hatten. König Ludwig I. verbot den Brauern daraufhin, neben dem Bier auch Speisen zu verkaufen. »Macht nichts«, sagten sich die Bayern und brachten ihr Essen einfach selber mit zu den Bierkellern. Die Kombination aus Getränke kaufen und Speisen mitbringen ist bis heute die Grundvoraussetzung für echte Biergärten.
Rück mal – Toleranz und Regeln

Dass im Biergarten eine besondere Atmosphäre herrscht, wird jedem Erstbesucher schnell klar. Hier zeigt der Bayer Toleranz, das war von Beginn an so. Waren die Wirtshäuser im 19. Jahrhundert noch Männerdomänen, wurden die Biergärten Orte der Gleichberechtigung: Dort saßen Männer, Frauen und Kinder friedlich beisammen.
Auch heute ist es wurscht, was einer ist und woher er kommt, sobald er im Biergarten sitzt. Und an den Tischen und Bänken gilt: zusammenrücken. So kommt die Professorin mit dem Handwerker ins Gespräch und dem Touristen wird nachgiebig erklärt, dass die Maß weiblich ist, in der Mitte ein kurzes A hat und am Ende ein stimmhaftes S.
Auch die mitgebrachte Brotzeit ist längst multikulturell. Die Biergarten-Verordnung legt nicht fest, was eine Brotzeit im engeren Sinne ist. Doch freuen sich die Wirte und andere Besucher immer noch über Selbstgemachtes im Mengenverhältnis des Eigenbedarfs. Wer sein Sushi aus dem Schnellimbiss mitbringt und reichlich Plastikmüll da lässt, oder sich gar eine Pizza in den Biergarten bestellt, macht sich sicher keine Freunde. Die Sendung quer vom BR ist der Frage nach der Angemessenheit einmal nachgegangen: hier gilt es, das Maß mit langem A zu halten.

