Zwischen Datenschutz und effektiver Strafverfolgung

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Medientage Mitteldeutschland
4 min readJul 26, 2021

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© Christian Kneise / Medientage Mitteldeutschland

Vorgehen gegen Hass im Netz — aber wie?

von Irene Schulz

Hassrede im Netz — neu ist das Thema nicht, hat aber auch an Relevanz nicht verloren. So meldete die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Anfang Juni, dass drei Viertel der Deutschen Hass im Netz erleben würden. Der Unterschied zu vor ein paar Jahren: Mehr Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Aber wie geht es dann weiter und wie kann gegen Hate Speech effektiv vorgegangen werden?

Darüber diskutieren Sabine Frank (Google), Prof. Dr. Hubertus Gersdorf (Juristenfakultät an der Universität Leipzig), Dr. Christoph Hebbecker (Staatsanwaltschaft Köln) und Meike Koch (Mediengruppe RTL). Alle Gäste sind per Video live zugeschaltet, während Moderatorin Vera Linß (Deutschlandradio) allein zwischen den Bildschirmen auf der Bühne der Mitteldeutschen Medientage sitzt und durch die Diskussion mit dem Titel „Hate Speech — Kampf mit der digitalen Hydra“ führt.

Löschen — und gut ist?

2017 wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet: Dieses legt fest, dass Anbieter von sozialen Netzwerken konsequenter gegen Hate Speech vorgehen und rechtswidrige Inhalte löschen müssen. Google Deutschland hat infolgedessen mit dem Aufbau eines Prüfteams begonnen. Laut Sabine Frank ist es nun einfacher für User, rechtswidrige Inhalte zu melden — jährlich bekommt Google bis zu 700.000 Meldungen übermittelt und entfernt etwa neun Millionen Inhalte.

Mit der Löschung endet bisher der Auftrag von Google. Eine Meldepflicht — beispielsweise an das Justizministerium — gibt es bis heute nicht, auch wenn die Bundesregierung Anfang 2020 einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hat. Dr. Christoph Hebbecker betont aus staatsanwaltlicher Sicht: Erst durch eine Meldung an staatliche Behörden könnten Ermittlungen und eine Sanktionierung der Straftäterinnen und Straftäter gewährleistet werden. Die Verantwortung, Strafanzeigen zu stellen, sieht wiederum Frank allerdings bei den Nutzerinnen und Nutzern selbst, nicht bei den Unternehmen.

In dieser Sache sind sich die Teilnehmenden einig: Das Internet darf kein rechtsfreier Raum werden; Täterinnen und Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden. „Ein Ladendieb hat ja auch mehr zu befürchten, als dass ihm die Ware einfach nur wieder abgenommen wird“, bemerkt Meike Koch. 2017 hat die Mediengruppe RTL gemeinsam unter anderem mit der Landesanstalt für Medien NRW die Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ gegründet.

Strafverfolgung unter erschwerten Bedingungen

So einfach ist das mit der Strafverfolgung allerdings nicht. Laut Hebbecker fehlt es an erfolgversprechenden Ermittlungsansätzen. Das liegt vor allem daran, dass dafür die Daten der entsprechenden Nutzerinnen und Nutzer benötigt werden. Diese müssen die jeweiligen sozialen Plattformen übermitteln, was sich besonders schwierig gestaltet, wenn es — wie bei Facebook — um US-amerikanische Netzwerke geht: Dann können die Daten nur übermittelt werden, wenn es sich bei der angezeigten Hassrede auch in den USA um einen Straftatbestand handelt. Weitere Rechtskonflikte zeigen sich in der Klarnamenpflicht bei Facebook, der das deutsche Recht, sich anonym zu äußern, entgegenstehe.

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf steht Anonymität im Netz allerdings kritisch gegenüber: Wer sich öffentlich äußern wolle, müsse sich „outen“. Daher spricht er sich für eine Impressumspflicht aus — und das für jede Userin und jeden User. Wie Presse und Rundfunk solle jede Person, die sich im Netz äußert, eine ladungsfähige Adresse angeben, um identifiziert werden zu können.

Dem hält Koch den Unterschied zwischen einer Privatperson und einer professionellen Redaktion entgegen, in der Inhalte von mehreren Journalistinnen und Journalisten abgenommen würden. Auch Hebbecker spricht von vielen guten Gründen dafür, sich anonym im Netz äußern zu können und mahnt, sich nicht von einigen wenigen, die Recht brechen würden, das eigene Verhältnis zu den Grundrechten vorschreiben zu lassen.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf dem Prüfstand

Warum überhaupt entsteht Hass im Netz und wie kann dem vorgebeugt werden? Das Thema Prävention greift während der unaufgeregten Gesprächsstunde zu kurz: Koch erwähnt lediglich nebenbei, RTL greife in seinen Formaten das Thema Hate Speech auf, um sein Publikum aufzuklären.

Nach dem digitalen Kommentar einer Zuschauerin, die einen konkreten Fall von Hassrede schildert, gesteht Hebbecker zu, die Justiz sei täterorientiert und Geschädigte würden oftmals nicht die Unterstützung bekommen, die sie bräuchten. Hier müssten weiterhin zivilgesellschaftliche Angebote und Opferbeauftragte ran.

Dafür liegt der Fokus mehr auf der Gesetzgebung. So formuliert Gersdorf harsche Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz, gegen das er auch geklagt hat: Es sei verfassungswidrig und berge die Gefahr, Overblocking zu begünstigen. Er wünscht sich ein Gesetz auf Landes- statt auf Bundesebene. Frank dagegen bemängelt die fragmentierte Gesetzgebung in Europa und wünscht sich ein europäisches Gesetz — bei dem aber wiederum laut Gersdorf die Frage sei, wer für die Umsetzung in Deutschland zuständig wäre: Bund oder Länder?

Das „Riesen-Sonder-Thema“ Europa sprengt dann aber doch den Rahmen des einstündigen Panels und Linß regt an, diese Diskussion an anderer Stelle wieder aufzugreifen. Außerdem bleibt festzuhalten, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiter juristisch geprüft werden müsse. Und zu guter Letzt gilt: Es braucht „mehr Manpower“ in der Strafverfolgung, damit das passieren kann, was letztlich alle Beteiligten wünschen: ein konsequentes Vorgehen gegen die digitale Hydra Hate Speech.

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