EBA veröffentlicht Roadmap für nachhaltiges Finanzwesen
EBA | Bankenaufsicht | Sustainable Finance | ESG
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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine aktualisierte Roadmap für ein nachhaltiges Finanzwesen veröffentlicht. Darin werden die Ziele und der Zeitplan für die Umsetzung verschiedener Mandate und Aufgaben der EBA im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft sowie der Umwelt-, Sozialen- und Governance (ESG) -Risiken darlegt. Der Fahrplan erläutert den sequenziellen und umfassenden Ansatz der EBA für die nächsten drei Jahre. Das Ziel ist dabei die Integration von ESG-Risiken in das Risikomanagement der Institute sowie die Unterstützung von Bemühungen der EU, einen Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu erreichen. Die Roadmap baut auf dem ersten Handlungsplan der EBA für nachhaltige Finanzen auf, der im Dezember 2019 veröffentlicht wurde. Der jetzige Aktionsplan soll zur Stabilität, Widerstandsfähigkeit und einer ordnungsgemäßen Funktionsweise des Finanzsystems beitragen. Im Zuge der Überarbeitung des aufsichtlichen Rahmens (CRR/CRD), erwartet die EBA darüber hinaus zusätzliche Mandate zum Umgang mit ESG-Risiken in Finanzinstituten.
Es wird erwartet, dass Umweltrisiken in Zukunft durch den Klimawandel und die damit verbundenen physischen Risikotreiber an Bedeutung gewinnen werden. Dies wirkt sich voraussichtlich auf herkömmliche Kategorien finanzieller Risiken aus. Somit verändern ESG-Risiken das Risikoprofil des Finanzsektors und erfordern durchsetzungsfähige Maßnahmen. Als Finanzregulierungsbehörde befasst sich die EBA mit den Herausforderungen, die sich aus ESG-Risiken ergeben. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der aufsichtsrechtliche Rahmen einen gezielten Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft unterstützt. Der EBA-Fahrplan für ein nachhaltiges Finanzwesen verfolgt dabei folgende Hauptziele:
- Im Bereich Transparenz und Offenlegung soll die Entwicklung und Implementierung von ESG-Risiken und umfassenderen Nachhaltigkeitsinformationen der Institute fortgesetzt werden.
- ESG-Risiken sollen angemessen in den Risikomanagementrahmen der Institute integriert werden, unter anderem durch weitere Entwicklungen von Klima-Stresstests.
- Im Bereich der aufsichtsrechtlichen Regulierung soll überprüft werden, ob Änderungen an den bestehenden Vorgaben zur Einbeziehung ökologischer und sozialer Aspekte gerechtfertigt sind.
- Es sollen nachhaltige Standards und Gütesiegel, sowie Maßnahmen gegen neu auftretende Risiken, wie beispielsweise Greenwashing, festgelegt werden.
- Entwicklungen im Bereich der nachhaltigen Finanzen und des ESG-Risikoprofils der Institute sollen auf Basis der erwarteten aufsichtlichen Berichterstattung bewertet und überwachen werden.
Weiterführende Informationen:
• EBA Pressemitteilung, Weiterlesen >>>
• EBA Roadmap on sustainable finance, Download PDF >>>