Neue MaRisk: BaFin konsultiert 8. Novelle
BaFin | MaRisk
Die Finanzaufsicht BaFin hat die 8. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) zur Konsultation gestellt. Die geplanten Änderungen basieren auf Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (European Banking Authority — EBA), die seit Ende 2023 gelten. Die 8. MaRisk-Novelle konzentriert sich darauf, neue Vorgaben der EBA zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch umzusetzen. Das Konsultationsverfahren läuft bis 14. März 2024.
Die wichtigste Neuerung der MaRisk ist der neue Abschnitt BTR 5, der sich mit Risikosteuerungs- und controllingprozessen für Kreditspreadrisiken befasst. Die BaFin hat erstmals Maßstäbe festgelegt, um zu beurteilen, wie Institute mit diesen Risiken im Anlagebuch umgehen. Kreditspreadrisiken entstehen beispielsweise, wenn sich der allgemeine Kreditspread (Risikoaufschlag) aufgrund veränderter Bonitätserwartungen der Marktteilnehmer erhöht. Die Institute müssen diese Risiken durch ein zielgenaues Risikomanagement beherrschen. In Bezug auf Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch waren lediglich Ergänzungen nötig, um die Leitlinien der EBA vollständig abzubilden. Die Institute müssen sowohl die kurzfristigen Auswirkungen der Zinsänderungsrisiken auf die Gewinn- und Verlustrechnung als auch die langfristigen Folgen auf die Vermögenssituation bewerten und steuern. Die meisten Anforderungen an das Management der Zinsänderungsrisiken finden sich im Abschnitt BTR 2.3.
Weiterführende Informationen:
• Artikel der BaFin, Weiterlesen >>>
• Konsultationspapier, Download PDF >>>