Weniger Geld verschwenden, Teil 3: Wann macht ein Vertragswechsel Sinn?

Und was du dabei beachten solltest

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Nov 4 · 4 min read
Foto: Chris Lawton (Unsplash)

Alte, überteuerte Verträge kosten deutschen Haushalten jährlich 48 Milliarden Euro. Aber wie genau lässt sich der Geldverschwendung Einhalt gebieten?

Das “Geheimnis”: Verträge wechseln!

Damit du in Zukunft weniger Geld aus dem Fenster wirfst und stattdessen deine Sparpläne weiter ankurbeln kannst, haben wir dir heute unsere besten Tipps zum Wechseln zusammengestellt.

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Dieser Blogartikel ist Teil einer 4-teiligen Serie zum Thema Geldverschwendung bei Abos, Verträgen & Co.

Teil 1: Wer nicht wechselt, verliert viel Geld
Teil 2: Was kann ich tun, um weniger Geld zu verschwenden?
Teil 3: Wann macht ein Vertragswechsel Sinn? (dieser Beitrag)
Teil 4: Strategisches Kündigen: So holst du dir Neukundenangebote

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Worauf du beim Wechseln und Vergleichen achten musst

  1. Welche Leistungen beinhaltet dein aktueller Vertrag?
  2. Benötigst du zusätzliche oder weniger Leistungen?
  3. Worauf kannst du nicht verzichten (bspw. umweltfreundlicher Stromtarif, Datenflatrate im Ausland etc.)?
  4. Wieviel kosten alternative Tarife mit genau den Leistungen, die du benötigst?

Hast du einen günstigeren Tarif gefunden, schau dir Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Zahlungsweise und Preisgarantie genauer an.

Beim Stromtarif beispielsweise sollten Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist eher kurz sein (Kündigungsfrist von 4–6 Wochen). Die Preisgarantie hingegen, die dich für einen bestimmten Zeitraum vor Preiserhöhungen schützt, möglichst lange (bspw. 1 Jahr). Verlangt der Anbieter die Zahlung per Vorkasse, solltest du berücksichtigen, dass das vorab gezahlte Geld bei einer Insolvenz des Anbieters im schlimmsten Fall verloren ist.

Wann du am meisten Geld rausholen kannst

#1 Während der Wechselsaison

Hintergrund: Ist das Versicherungsjahr identisch mit dem Kalenderjahr, läuft die Vertragslaufzeit zum Jahresende aus. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat ist der Stichtag für die Kündigung somit der 30. November. Viele Versicherungen werden zwar mittlerweile auch unterjährig abgeschlossen — Ende Oktober und November bleiben trotzdem die “heiße” Phase bei den Anbietern.

Vor allem wenn du ein Auto besitzt, solltest du während dieser Zeit die Augen offen halten: Das Kfz-Versicherungsjahr endet traditionell zum Ende des Jahres. Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig, also spätestens am 30. November, bei der Versicherung eingehen muss. Das Datum des Poststempels reicht nicht.

#2 Bei Preiserhöhungen oder Änderungen

Mindestens sechs Wochen im Voraus muss dir dein Anbieter die Preiserhöhung mitteilen. In der Regel kannst du den Vertrag dann zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem der neue Preis wirksam wird.

Auch wenn der Anbieter deine vertraglichen Leistungen oder Prämien verringert oder ändert, hast du fast immer das Recht auf Sonderkündigung. Gleiches gilt für Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

#3 Bei besonderen Ereignissen: Schaden, Umzug

Ziehst du um, kann dir bei deinem Internet- oder Stromanbieter ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zustehen. Das gilt jedoch nicht immer — lies dir in jedem Fall deine Vertragsbedingungen durch.

Kündigen mit Strategie

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