KAUFEN & VERKAUFEN: Sicher privat im Internet handeln und dabei Rechtsfallen vermeiden

Lukas Wenzel
Smartphone Magazin
Published in
10 min readJan 10, 2018

Wer noch vor einigen Jahren etwas Gebrauchtes verkaufen oder kaufen wollte, musste zum Flohmarkt gehen, per Telefon eine Annonce in einem Kleinanzeigenblatt aufgeben oder den Trödelhändler um die Ecke aufsuchen. Dank Internet ist das heute viel einfacher. Auktions- und Kleinanzeigenportale ersetzen Flohmarkt und Anzeigenblätter, An- und Verkaufsportale den Trödler.

Leider ist dadurch nicht alles ­besser ge­­worden, denn neben zahlreichen Betrugsmöglichkeiten kommt es auch immer wieder zu rechtlichen Problemen, die es früher nicht gab. Am einfachsten ist es natürlich noch mit dem direkten Geschäft vor Ort — Ware gegen Geld, gekauft wie gesehen. Schwieriger wird es beim Online-Handel mit Postversand. Hier sind sich sowohl Verkäufer als auch Käufer nicht immer über ihre Rechte und Pflichten im Klaren.

Wir haben uns einige der großen Handelsplattformen und deren Apps angesehen.

Bei den Handelsaktivitäten auf Plattformen wie Ebay handelt es sich im rechtlichen Sinne gar nicht um Versteigerungen, sondern um Verkaufsangebote, bei denen nach Ablauf einer vorbestimmten Zeitspanne automatisch ein Kaufvertrag mit dem Meistbietenden geschlossen wird. Der Begriff „Auktion“ darf nach aktueller Rechtsprechung dennoch verwendet werden.

Rechtliche Stellung von ­Online-Auktionen

Verträge müssen eingehalten werden ­– auch bei Auktionen auf Online-Plattformen wie Ebay. Doch hier gibt es oft Missverständnisse darüber, wann überhaupt ein Vertrag geschlossen ist. In der Regel kommt ein rechtsgültiges Kaufgeschäft zwischen Anbieter und Höchstbieter dort automatisch bei Ablauf der Auktion zustande. Es ist also hinterher keine Annahmeerklärung durch Verkäufer oder Käufer und schon gar kein Zuschlag durch einen Auktionator erforderlich. Das bedeutet, dass Sie als Anbieter zum Verkauf der Ware an den Meistbietenden und als Meistbietender zur Abnahme der Ware vom Anbieter verpflichtet sind. Die Rücknahme eines Gebotes kann jedoch unter bestimmten ­Voraussetzungen möglich sein, bei Ebay beispielsweise, wenn Sie versehentlich einen falschen Betrag eingegeben haben (etwa 1000 statt

«Verträge müssen eingehalten werden– auch bei Online-­Auktionen»

10 Euro) oder sich die ­Artikelbeschreibung wesentlich geändert hat. Dabei sind gewisse Fristen zu beachten, und die Rücknahme wird im Bewertungsprofil des Bieters angezeigt. Ebenso ist gegebenenfalls der vorzeitige Abbruch einer Auktion möglich, beispielsweise wenn der Artikel zerstört oder gestohlen wurde.

Genaue Auskunft geben die Bedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers. Wenn Sie diese im Vorfeld durchlesen, vermeiden Sie Enttäuschungen.

Ein wichtiger Punkt ist auch das ­Widerrufsrecht. Es besteht bei gewerbsmäßigen Händlern auf allen Online-Plattformen und beträgt zwei Wochen. Diese müssen überdies zwei Jahre lang eine Gewährleistung für das Produkt geben. Private Verkäufer können die ­Gewährleistung durch eine geeignete ­Formulierung ­ausschließen.

Verkaufen

Bei Ebay und Co. Waren zu versteigern ist einfach und führt oft zu hohen Erlösen. Doch auch wenn die Gebote weit unter den Erwartungen liegen, ist man zum Verkauf verpflichtet.

  • Positiv: Abbruch der Auktion ist unter Umständen vorzeitig möglich, beispielsweise wenn der Artikel zerstört oder gestohlen wurde.
  • Negativ: Bei unberechtigter Rücknahme oder eigenem Verschulden besteht eventuell Schadensersatzpflicht.

Kaufen

Wer bei Online-Auktionen mitbietet, sollte einige Regeln beachten. Wichtig ist insbesondere, sich genau zu überlegen, worauf man bieten möchte und wie hoch. Ist ein Gebot erst einmal abgegeben, gibt es in den meisten Fällen kein Zurück.

  • Positiv: Gebotsrücknahme ist in wenigen Fällen möglich, etwa bei irrtümlich falschem Betrag oder wesentlicher Änderung der Artikelbeschreibung.
  • Negativ: Die Rücknahme ist auf jeden Fall im Bewertungsprofil des Bieters zu sehen.

Marktplätze

Online-Marktplätze, bei denen die Kaufgeschäfte über die Plattform abgewickelt und die Artikel nach Vorkasse per Post versandt werden, haben für Verkäufer den Vorteil, dass eine sehr breite Kundengruppe angesprochen werden kann. Das erhöht die Chance, ein Produkt an die Frau oder den Mann zu bringen und zudem einen guten Preis zu erzielen. Käufer finden ein umfangreiches Angebot vor und kommen unter Umständen an Ware, die im eigenen Umkreis gar nicht zur Verfügung gestanden hätte.

eBay

Handeln in Auktionsform

Auf Ebay, der weltgrößten Online-­Auktion, können Sie fast alles handeln, vom Strickpullover bis zum Akkuschrauber. Dank der ausgereiften App ist das zudem komfortabel auf der Couch via Smartphone oder ­­­­­Tablet ­möglich.

Für den Verkauf wird zunächst ein Anzeigentitel eingegeben und eine Kategorie gewählt. Auf den ­Folgeseiten­ werden wichtige Angaben zum Artikel gemacht, Fotos hochgeladen sowie Versand- und Zahlungsoptionen festgelegt. Für Käufer steht eine Suchfunktion mit zahlreichen Filteroptionen zur Verfügung. Um die Seriosität eines Ebayers vorweg einschätzen zu können, gibt es ein Bewertungssystem.

Die Gebühren sind bei Ebay unterschiedlich und betreffen nur Verkäufer. Wer nicht allzu viel verkauft und keine besonderen Optionen wählt, kommt meist ohne Angebotsgebühr weg. Ist die Auktion erfolgreich, werden auf jeden Fall 10 Prozent des erzielten Preises, höchstens aber 199 Euro berechnet.

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Positiv: Breites Angebot, Käuferschutz

Negativ: Relativ hohe Gebühren

★★★★★

Kleiderkreisel

Second-Hand-Marktplatz für Kleidung

Speziell für das Verkaufen, Tauschen und Verschenken von Kleidung hat sich der Kleiderkreisel etabliert. Die Käufe werden hier direkt über die Plattform abgewickelt. Ein verbindlicher Kaufvertrag ist erst dann geschlossen, wenn der Interessent ein Angebot abgegeben und der Verkäufer dieses angenommen hat.

Die App ist recht gut zu bedienen, Angebote sind schnell eingestellt. Auch die Suche nach Artikeln ist komfortabel mit diversen Filtermöglichkeiten. Gebühren fallen bei Zahlung mit Sofortüberweisung, Kreditkarte und Paypal an. Sie betragen 70 Cent plus 4 Prozent vom Kaufpreis und sind vom Käufer zu tragen. Dieser kommt dafür in den Genuss eines Käuferschutzes, bei versichertem Versand in Höhe des Kaufpreises, bei unversichertem Versand bis zu 20 Euro monatlich. Zahlung per Überweisung ist gebührenfrei, aber ohne Käuferschutz.

kostenlos | In App erweiternd | Deutsch

Positiv: Geringe Gebühren, Käuferschutz

Negativ: Unübersichtliches Abwicklungssystem

★★★★☆

Kleinanzeigenportale

Wofür es früher spezielle Zeitschriften gab, nutzt man heute das Internet. Kleinanzeigenportale sind beispielsweise eine gute Möglichkeit, Dinge zu verkaufen, die für den Versand zu sperrig sind. Aber auch diejenigen, die den Verkauf von Mensch zu Mensch bevorzugen, kommen hier auf ihre Kosten, denn gehandelt wird direkt vor Ort gegen Bares.

eBay Kleinanzeigen

Das Kleinanzeigenportal des Aktionsriesen

Ebays ­Kleinanzeigenportal steht online und als App zur Verfügung. Dort gibt es keine Auktionen, es besteht auch keine Verbindung zu einem gegebenenfalls bestehenden Ebay-Account. Stattdessen werden die Artikel zum Kauf (Festpreis oder VB), Tausch oder Verschenken ­angeboten.

Verkäufer geben in wenigen Schritten eine Anzeige auf, Käufer können die Suche nach Artikeln auf einen bestimmten Umkreis um ihren Wohnort eingrenzen. Die Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail oder Telefon. Die Inserate sind in der Regel gratis, es entfällt auch keine Verkaufsgebühr. Lediglich Optionen wie „Highlight“ oder „Top-Anzeige“ kosten Geld.

Da die Geschäfte direkt zwischen den Teilnehmern abgewickelt werden, gibt es hier weder Verkäuferbewertungen noch Käuferschutz. Das ist auch nicht notwendig, denn hier gilt: gekauft wie gesehen. Wer sich dennoch etwas zusenden lässt, handelt auf eigene Gefahr.

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Positiv: Kosten nur bei Zusatzoptionen

Negativ: Versenden nur auf eigene Gefahr

★★★★★

Shpock

Flohmarkt-App mit breiter Nutzerbasis

Shpock gibt es nur als App. Die Plattform versteht sich als Flohmarkt. Verkaufsanzeigen sind hier leicht und schnell erstellt. Lediglich Überschrift, Beschreibung, Kategorie und Preis sind einzugeben sowie Fotos hinzuzufügen. Dann wird auf „Angebot starten“ getippt, und los geht es. Für normale Anzeigen werden keine Gebühren berechnet. Zahlen muss nur, wer seinen Artikel hervorheben oder besser platzieren möchte.

Interessenten nehmen über die App Kontakt auf. Sie haben die Möglichkeit, eine Frage zu stellen oder direkt ein Kaufangebot zu machen. Bei einer Einigung kommt das Geschäft zustande und wird normalerweise vor Ort abgewickelt. Dafür lässt sich die gut gemachte Suche nach Umkreis und Wohnort eingrenzen.

Soll Ware per Post versendet werden, geschieht das auf eigene Gefahr, denn Shpock stellt nur die Plattform zur Verfügung.

kostenlos | In App erweiternd | Deutsch

Positiv: Kosten nur bei Zusatzoption

Negativ: Versenden nur auf eigene Gefahr

★★★★★

An- und Verkaufsportale

Wer keine Lust hat, seine Gebrauchtware selbst im Internet oder an einen Gebrauchtwarenhändler vor Ort zu verkaufen, wird sie unter Umständen zum Festpreis an ein An- und Verkaufsportal los. Das geht allerdings nicht mit allen Artikeln. Wer Gebrauchtes dort kauft, hat den Vorteil, dass es in der Regel geprüft ist. Außerdem gibt es neben der gesetzlichen Widerrufs- und Gewährleistungsfrist oft noch eine Garantie des Händlers auf die Produkte.

reBuy — einfach mit Gebrauchtem handeln

An- und Verkauf von Elektronik- und ­Medienartikeln

Rebuy ist die Online-Variante des Gebrauchtwarengeschäftes. Hier werden die Waren eben per Post versandt — bei Aufträgen ab 10 Euro sogar kostenlos. Allerdings kauft das Unternehmen nur Dinge an, die es für weiterverkäuflich hält.

Falls das anzubietende Produkt verzeichnet ist, ist es in der gut zu bedienenden App leicht zu finden. Auch Barcodes lassen sich scannen. Ist der Artikel gefunden, wird angezeigt, ob ein Ankauf möglich ist. Wenn ja, geht es weiter mit der Angabe des Zustandes und des vorhandenen Zubehörs. Zum Schluss berechnet das System den Angebotspreis. Rebuy prüft allerdings die Ware beim Eingang und kommt eventuell zu einem anderen Ergebnis als der Einsender. Dann wird ein neues Angebot per E-Mail mitgeteilt. Ist man sich einig, wird das Geld überwiesen, falls nicht, wird der Artikel kostenlos per Post zurückgesandt.

Käufern bietet Rebuy ein reichhaltige Auswahl und 18 Monate Garantie auf alle Elektronikartikel.

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Positiv: Einfache Abwicklung

Negativ: Begrenztes Ankaufsangebot

★★★★★

momox — Bücher, CDs, DVDs, Spiele

Ankauf von Gelesenem, Gehörtem und Gespieltem

lMomox kauft nur an (Bücher, Musik, Filme, Video- und Computerspiele), verkauft wird über andere Wege. Mit der App ist das Verfahren besonders einfach. Nur den Barcode scannen, dann wird der Artikel nebst gebotenem Ankaufspreis angezeigt. Sind Sie einverstanden, klicken Sie auf „Verkaufen“, dann wird die Ware ohne weitere Nachfragen in den Verkaufskorb gelegt. Mehrere Artikel können sie gleich hintereinander scannen. Um das Geschäft abzuschließen, ist ein Mindestverkaufswert von 10 Euro erforderlich. Wenn es sich bei den Artikeln nicht gerade um aktuelle Bestseller oder Top-Spiele handelt, muss dafür angesichts der gebotenen Einzelbeträge einiges im Karton landen.

Der Versand ist kostenlos, und erfordert nicht einmal der Gang zur Post, denn die Sendung wird auf Wunsch direkt zu Hause abgeholt. Momox überweist das Geld automatisch nach Erhalt der Ware.

kostenlos | In App keine| Deutsch

Positiv: Einfache Abwicklung

Negativ: Begrenztes Ankaufsangebot

★★★★☆

Im Überblick

Die vorgestellten Plattformen bieten teils unterschiedliche Leistungen, was sich in einigen Punkten auch durch die Art des Angebots ergibt. So ist ein Verkäufer- oder Käuferschutz natürlich nur sinnvoll, wenn die Ware nach Vorkasse per Post verschickt wird. Gebühren fallen in der Regel an, wo die Geschäfte direkt über die Plattform abgewickelt werden. Kleinanzeigenportale berechnen üblicherweise nichts. Unsere Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick.

Käufer-/ Verkäuferschutz

Käufe im Internet werden in der Regel per Vorkasse bezahlt. Der Käufer geht damit stets das Risiko ein, eine falsche, schlechte oder gar keine Ware zu erhalten. Bei der Auseinandersetzung mit dem Händler hat dieser dann die besseren Karten, denn er hat ja das Geld. Durch den Käuferschutz wird der Kunde hier unterstützt und bekommt gegebenenfalls sein Geld vom Schutzgeber erstattet. Aber auch Verkäufer brauchen manchmal Hilfe, etwa wenn auf Plattformen wie Ebay ein Bieter die Ware einfach nicht abnimmt. Hier greift der Verkäuferschutz.

Zahlungssysteme

In den Anfängen des Internethandels gab es nur die Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder Bankeinzug. Bei Ersterer erfolgt der Versand allerdings erst nach Geldeingang, und wo Kartendaten übermittelt werden, kommt es leicht zu Missbrauch. Besser geht es mit Paypal und Paydirect, bei denen der Verkäufer lediglich über die geleistete Zahlung informiert wird, ebenso wie bei Sofortüberweisung und Giropay. Oft erfolgt dann auch der Versand sofort. Paypal bietet überdies einen Käuferschutz. Über Klarna können Händler den abgesicherten Kauf per Rechnung anbieten, auch Ratenzahlung ist dann möglich.

Fazit

Handeln im Internet ist einfach wie nie zuvor

Wer Gebrauchtes im Internet kaufen oder verkaufen möchte, hat es heute einfach wie nie. Anders als in der Anfangszeit des Online-Handels besteht ein breites Angebot an ausgereiften Plattformen, außerdem gibt es schnelle Datenleitungen. Dadurch geht das Handeln leicht und macht Spaß. Allerdings lauern nach wie vor Gefahren, die in der bunten Handelswelt gerne unterschätzt werden. Unseriöse Anbieter und Missbrauch von Zahlungsdaten gibt es auch heute noch, manchmal zudem rechtliche Fallstricke. Doch wer anonymisierte Zahlungsmethoden nutzt, Händlerbewertungen bei Ebay und Co. liest und die Bedingungen der jeweiligen Plattform beachtet, ist in der Lage, das Risiko zu minimieren. Käufer- und Verkäuferschutz können zusätzliche Sicherheit bieten. Mit den richtigen Vorkehrungen steht dem unbeschwerten Kaufen und Verkaufen im Netz also nichts mehr im Weg.

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