Radfahren mit Hund

Walburga Plunger
STEIERMARK RADMOBIL

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Wenn im Herbst die letzten sommerlichen Tage und die bunten Wälder locken und man sich aufs Fahrrad schwingt, dann ist eines ganz klar: Auch der eigene Hund soll dabei sein. Dabei ist das gar nicht so einfach, denn es gibt einige Dinge, die es zu beachten gilt.

Den Hund an Fahrräder gewöhnen

Nicht jedem Hund sind Fahrräder geheuer. Man sollte die Tiere also in jedem Fall an den Drahtesel gewöhnen, sonst kann es auch bei einem Spaziergang zu Fuß rasch zu brenzligen Situationen kommen, wenn der Hund zu Beispiel vor das Fahrrad eines Mitmenschen springt.

Die Leine sollte man in Gegenden, wo viele Radfahrer unterwegs sind, kurz halten oder — falls erlaubt und wenn der Hund folgt — ganz abnehmen. Denn lange Leinen verfangen sich ganz schnell in den Rädern vorbeikommender Radfahrer, was zu gefährlichen Stürzen führen kann.

Mit dem angeleinten Hund zu radeln ist verboten!

Auch wenn man selbst radelt, möchte man gerne den Hund mitnehmen. So könnte man Sport und Gassigehen einfach verbinden. Sich aufs Rad zu schwingen und seinen Hund neben sich an der Leine zu führen, ist in Österreich jedoch gesetzlich verboten. Die Straßenverkehrsordnung besagt: §99 Abs. 3 „Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen, wer Tiere während der Fahrt an einer Leine hält oder an Fahrzeuge anhängt, um sie mitlaufen zu lassen, ausgenommen die Fälle des § 74 Abs. 3“.

In §74 werden Tiere ausgenommen, die ein Fuhrwerk ziehen. Dabei müssen jedoch die, dort angeführten Regeln eingehalten werden.

Hält man sich nicht an die Straßenverkehrsordnung und sitzt auf dem Fahrrad während man seinen Hund an der Leine führt, so drohen hohe Geldstrafen. Und ungefährlich ist es auch nicht. Vom Fahrrad aus ist ein Hund viel schwieriger zu kontrollieren, als wenn man mit beiden Füßen am Boden steht. Auch Tierschutzexperten raten davon ab, den Hund neben dem Fahrrad an der Leine zu führen oder direkt an das Rad zu binden. Dabei könne das Tier seinen natürlichen Instinkten — Gerüchen nachgehen und sein Geschäft erledigen — nicht mehr folgen, da es sich dem Tempo des Fahrrads anpassen muss.

Den Hund frei laufen lassen

Anstatt deinen Liebling neben dem Fahrrad angeleint zu führen, kannst du ihn frei laufen lassen, während du nebenher fährst. Dies ist nur erlaubt, wenn keine Leinenpflicht* herrscht. Logischerweise ist auch in bewohntem und stark befahrenem Gebiet Achtung geboten. Dort wird die Umgebung schnell zur Gefahr für Hunde, die nicht angeleint sind. An manchen Orten herrscht auch eine Beißkorbpflicht für freilaufende Hunde, darüber sollte man sich ebenfalls informieren.

Kleine Hunde haben Platz am Fahrrad

In speziellen Fahrradkörben oder -anhängern können kleine und mittelgroße Hunde bequem mitfahren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Transportvorrichtung der Straßenverkehrsordnung entspricht — also den Verkehr nicht stört, regelkonform angebracht ist und ausreichend beleuchtet und für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar ist. Die Tiere sollten natürlich auch ausreichend gesichert sein und nicht einfach abspringen können. Auch hier gilt: Man muss die Hunde an die neue Art sich fortzubewegen gewöhnen.

Schlussendlich ist das Radfahren mit Hund nichts für die Gassirunde in städtischem Gebiet. Es ist für Mitmenschen und die Tiere oftmals einfach zu gefährlich. Auf freiem Gelände, ohne Verkehr und Leinenpflicht, spricht jedoch nichts dagegen, einen Radausflug mit dem tierischen Liebling zu unternehmen und ihn frei laufen zu lassen.

Schlittenhunde

Wer nicht auf ein schnelles Fortbewegungsmittel und seinen Hund verzichten will, der findet im Hundeschlittenfahren vielleicht die Lösung. Nach §74 der Straßenverkehrsordnung ist das Anschirren von Hunden vor einem dafür geeigneten Fuhrwerk erlaubt. Dabei muss man jedoch darauf achten, dass Schlittenhunde eine Ausbildung durchlaufen müssen, um sich an das Tragen eines Geschirrs und das Ziehen eines Schlittens zu gewöhnen. Nicht jeder Hund ist dafür geeignet. Die bekanntesten Schlittenhunde sind sicherlich Huskys oder Huskymischlinge. Auch erfahrene Schlittenhunde dürfen nicht überanstrengt oder unter Druck gesetzt werden, wenn sie einen Schlitten ziehen, das besagt auch die Tierhaltungsverordnung.

*Über Leinenpflicht und Maulkorbzwang entscheiden in Österreich die einzelnen Gemeinden, weshalb sich die Regelungen unterscheiden können. Die Bestimmungen einiger Gemeinden könnt ihr hier abrufen.

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