Recht für Autoren — Buchtitel, Titelschutz, Urheberrecht & Namensrechte:

Warum und wie schütze ich mein Buch und wie viel kostet mich das

Alexander Batel
Buch & Mehr
5 min readAug 9, 2015

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Man hat sich einen schönen Buchtitel überlegt, das Cover wird schon gedruckt und der Tag der Veröffentlichung rückt näher. Doch dann kommt die Überraschung:
Der erste Brief an die eigene Adresse (zum Thema Adressenverwendung im Impressum und Pseudonym hier mehr) ist kein Fanbrief, sondern eine Abmahnung, mit der ein Anderer seine Namensrechte geltend macht.

Deshalb: Besser vor der Veröffentlichung informieren, wie man am besten vorgeht.
Der Neuling im Geschäft weiß zwar meistens nicht, was er alles beachten muss. Es ist jedoch nicht schwer, wenn man einige Grundregeln beachtet.

Rechtliches

Die §§ 5, 15 des Markengesetzes gewähren den Schutz eines sog. Werktitels. Dieser Schutz kommt automatisch zustande, sobald das Werk veröffentlicht wurde.

Vor der Veröffentlichung ist das Werk ohne eigenes Handeln weitgehend ungeschützt. Hierzu zählen insbesondere die Namensrechte. Aber auch das Urheberrecht am Roman könnte ein Fall für das Gericht werden, wenn man nicht nachweisen kann, dass man der eigentliche Schöpfer der Geschichte ist.

Der letzte Fall könnte eintreten, wenn man sein Exemplar zum Testlesen freigibt und ein Testleser das Buch als sein eigenes veröffentlicht.

Im Falle der Namensrechte würde eine sog. Titelschutzanzeige ausreichen. Diese ist für ein halbes Jahr gültig, kann aber auch verlängert werden. Nach einer Verlängerung besteht aber die Gefahr, dass andere mit Publikationen deine Titelschutzvormerkung verdrängen könnten.
Ist das Buch veröffentlicht worden, dann bleibt der Namensschutz solange bestehen, wie es lieferbar ist. Sollte es nicht mehr verfügbar sein, so kann in der Regel von 5 Jahren Schonfrist ausgegangen werden, bis andere den Titel wieder in Anspruch nehmen könnten.

Bei den Urheberrechten selbst ist eine Hinterlegung beim Notar sinnvoll, um den Schöpfungszeitpunkt rechtskräftig feststellen zu lassen. Es gäbe zwar noch andere Methoden; keine andere ist jedoch so beweiskräftig wie diese.

Das Urheberrecht selbst besteht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers fort.

Recherche

Eine gute Recherche ist die halbe Miete

Um sich abzusichern, dass der gewählte Titel nicht bereits anderweitig vergeben ist, muss man hier dreistufig vorgehen.

Die erste Stufe zielt auf die bereits veröffentlichten Bücher und die Suche nach diesen ab.
Das VLB ist hier die erste Quelle, ist leider aber nur für angemeldete Benutzer freigeschaltet. Buchhandel.de ist zwar wie VLB ein Tochterunternehmen der MVB (Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels) GmbH. Bei Buchhandel.de ist die Suche aber für alle frei, obwohl der Zugriff auf dieselbe Datenbank erfolgt.
Beachtet aber, dass sich nicht alle Autoren im VLB eintragen lassen. Deshalb ist eine zusätzliche Suche bei Amazon Pflicht.

Die zweite Stufe ist da schon aufwendiger. Denn nicht nur bereits veröffentlichte Werke können geschützt sein, sondern auch demnächst zu veröffentlichende über die Titelschutzanzeigen. Um fertzustellen, ob bspw. ein Verlag einen Namen bereits gesichert hat, müsst ihr die folgenden Anbieter für den deutschen Raum durchforsten:

http://www.buchmarkt.de/content/titelschutzanzeigen.htm

http://titelschutz-magazin.de/index.php

http://www.boersenblatt.net/titelschutz

http://www.titelschutzanzeiger.de/home/index.php

http://www.titelschutzjournal.de/Titelschutz_home.html

https://ssl.titelschutz24.de/infodesk.htm

[Letztgenannter Anbieter wirbt auch damit, Domainnamen schützen zu können. Der BGH hat 2009 jedoch entschieden, dass ein solcher Schutz nur möglich ist, wenn das über die Domain erreichbare Werk -die Internetseite- zumindest weitgehend fertiggestellt ist. Das Angebot kann man daher nur als bedingt anwendbar ansehen.]

Die dritte Stufe ist die Markenrecherche. Markennamen könnten auch der Nutzung von Titeln entgegenstehen. Die potenziellen Rechtsprobleme, die hier entstehen könnten, sind noch gravierender als beim “einfachen” Titelschutz.

Die Datenbank des DPMA ist hier die Anlaufstelle des Deutschen Patent- und Markenamts. Ich empfehle aber, dass man noch zusätzlich eine Recherche über TMView durchführt. Dieser Anbieter deckt die Suche für Europa sowie im internationalen Markenregister ab.

Absicherung von Rechten & Kosten

Beispiel für eine Titelschutzanzeige

Wie schon erwähnt, kann man über eine Titelschutzanzeige vorläufigen Schutz für seinen Romantitel erlangen. Die kompliziertere und kostspieligere Variante ist die Anmeldung einer Marke.
Der Vorteil hierbei wäre, dass eine Marke über den Werktitel selbst hinaus geschützt ist.

Die Anmeldegebühren betragen beim DPMA 300 €. Ich empfehle aber, dass man bei einer Markenanmeldung eine patentanwaltliche Beratung sowie eine professionelle markenrechtliche Recherche in Anspruch nimmt.

Die Kosten sind unterschiedlich, fangen jedoch bei ca. 120 € an. Der Service kann bei Patentanwälten in Anspruch genommen werden ( Tulex ist hier ein Anbieter, der für Anmeldungen und Recherchen herangezogen werden kann; für die anwaltliche Vertretung sollte man dann aber im Anschluss einen Patentanwalt seiner Wahl auswählen ).

Die Hinterlegung eines Werkes selbst kann bspw. bei Priormart vorgenommen werden. Die Einzelhinterlegung kostet hier 49 € inkl. Mwst., wobei man in einer ZIP-Datei auch mehrere Werke unterbringen kann. Es darf nur nicht die Datenmenge von 50 MB überschritten werden.

Titelschutzanzeigen können bei folgenden Anbietern kostenpflichtig gebucht werden (Preise gelten für ein Werk; Preise für zusätzliche Titel erfahrt ihr auf der jeweiligen Seite):

Buchmarkt.de 10 € Grundgebühr(+ Mwst.)
Titelschutz-Magazin 45 € (+ Mwst.)

Boersenblatt 50 € für Nicht-Mitglieder (keine Aussage zur Mwst.)

Titelschutzjournal 115 € (keine Aussage zur Mwst.)

Titelschutzanzeiger 150 € (+ Mwst.)

Fazit

Gerade als Self-Publisher macht man sich weniger Gedanken, welche Konsequenzen das eigene Handeln nach sich ziehen könnten.

Doch Nachlässigkeit könnte hier schnell hohe Kosten verursachen. Ob nun deshalb, weil man ein fremdes Urheberrecht verletzt hat. Oder weil man leichtgläubig war und sich ein Dritter das hart erarbeitete Werk quasi “unter den Nagel gerissen hat”.

Beim Urheberrecht darf man keine falsche Scheu an den Tag legen und muss vorbereitet sein.

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Hinweis:

Die hier vertretenen Ansichten stellen die Meinung des Autors dar und können in diesem sich permanent entwickelndem Rechtsbereich keinen Anspruch auf absolute Rechtssicherheit erheben. Ebenso dient der Beitrag einer Übersicht über die Problematik und stellt keine umfassende Darstellung aller möglichen rechtlichen Details und Probleme dar, zumal jeder Fall einzeln beurteilt werden muss. Bitte suche bei individuellen Fragen um deinen Sachverhalt zu klären, einen Rechtsanwalt deines Vertrauens auf.

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Alexander Batel
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Wortschmied und Buchstabenschwinger +++ Autor — SciFi & Fantasy +++ Impressum: http://on.fb.me/1KF1rIp