Recht für Autoren: Richtiges Zitieren im Roman und Blog

Alexander Batel
Buch & Mehr
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5 min readSep 13, 2015

Du schreibst fleißig an deinem Roman und stolperst während deiner Recherchen auf ein wundervolles Zitat, das du gerne einbinden möchtest; unterstreicht es doch den eigenen Gedankengang oder verleiht den eigenen Worten eine gewisse Würde.

Oder du möchtest in deinem Blog aus dem Werk eines Kollegen zitieren, vielleicht auch noch ein schönes Foto posten.

Und da fangen schon die Probleme an: Was darf ich, was darf ich nicht. Man möchte ja nicht im schlimmsten Fall abgemahnt werden.

Vorneweg: Man darf zitieren. Das Wie entscheidet aber darüber, ob es vom freien Zitierrecht umfasst ist oder einen Urheberrechtsverstoß darstellt.

Urheberrecht: Vorurteile und Realität

  1. “Erst wenn ein Copyright-Schild dranhängt ist ein Werk urheberrechtlich geschützt.”

Einfach gesagt: Quatsch mit Soße.

Urheberrechtlicher Schutz besteht immer bereits dann, wenn ein Werk nur erschaffen wurde und eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht hat. Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe liegt dem BGH zufolge vor, wenn „die (..) nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer künstlerischen Leistung (..) sprechen.“ ( Die “Schöpfungshöhe” wird aufgrund ihrer Kürze gerade bei Tweets problematisch, was aber nicht Gegenstand dieses Beitrags ist. )

Hierbei sind die Worte an sich ausschlaggebend, nicht der Inhalt. Deshalb können auch Abertausende Zombie-Romane erscheinen, solange nicht der Wortlaut kopiert wird.

2. “Copyright ist dasselbe wie Urheberrecht.”

Nein. Das Copyright-System entstammt den englischsprachigen Ländern und hat deren Rechtsauffassungen zur Grundlage, wohingegen Urheberrecht deutsches Recht darstellt.

Historisch begründet können Urheber im angloamerikanischen Raum ihr “right to copy” gänzlich verkaufen bzw. auf- und hergeben. In Deutschland geht dies nicht. Hier steht der Schutz des Urhebers und dessen Schöpfungsnähe zu seinem Werk im Vordergrund. Begriffe wie Schöpfungshöhe sind umgekehrt im angelsächsischen Rechtskreis unbekannt.

Eine Rechtsberatung ist daher dringend anzuraten, falls man sein Werk international vermarkten möchte. Sonst unterschreibt man am Ende Verträge, die andere Definitionen von Begriffen zur Grundlage haben, als hier in Deutschland.

3. “Wenn etwas kostenlos ist, kann ich damit machen was ich will.”

Wie unter Punkt 1 dargestellt, besteht auch bei kostenlosen Inhalten und ohne explizite Erwähnung eines Urheberanspruchs urheberrechtlicher Schutz.

Zudem werden die meisten kostenlosen Inhalte mit der Creative-Commons-Lizenz eingestellt. Diese Lizenz beinhaltet gewisse Bedingungen, die beachtet werden müssen, falls man das bereitgestellte Werk verwenden möchte.

Hält man sich nicht an diese, kann man abgemahnt werden, wie bei sonstigen Urheberrechtsverletzungen. Und dies ist immer teuer, muss man ja auch noch den “bösen” Anwalt bezahlen, der ja “nur” im Auftrag des Urhebers tätig wird.

Umgekehrt könnte man aber auch den Spiegel vorhalten und sagen:

Warum “klaust” du fremde Arbeit?

Die Grundregeln des Zitats

Diese Regeln muss man beachten, sonst läuft man Gefahr abgemahnt zu werden:

  1. Zweck: Zitat muss eigene Gedanken belegen und unterstützen

2. Zitat nimmt zulässige Länge ein

3. Zitierter Text darf nicht verändert werden

4. Kennzeichne zitierten Text

5. Quellen-Angabe

Zu 1:

Diese Regel muss strengstens eingehalten werden. Dem Gesetzgeber zufolge ist ein Zitat nur dann erlaubt, wenn es das Wissen mehrt und geistige Erkenntnis fördert. Es ist daher nur erlaubt, wenn das Zitat die eigenen Gedankengänge unterstützt, belegt oder besser verständlich macht.

Zitate um des Zitierens willen sind deswegen nicht erlaubt.

Daumenregel: Wenn das Zitat weggelassen werden kann, ohne dass der eigene Text an Sinn verliert, dann geht es (meist) in Ordnung.

Problematisch ist jedoch das Verwenden von Zitaten auf Twitter, Facebook oder paper.li. Hier werden meist nur die Zitate aufgeführt, mit der Benennung des Urhebers. Nach der oben genannten Regel wäre dies eigentlich ein Rechtsverstoß.

Insofern man durch ein “embed” bzw. durch Framing zitiert, hat der EuGH und der BGH in diesem Jahr die Regeln gelockert (dazu unten mehr); ebenso gilt dies auch für Quellen-Links (s. Abschnitt Framing). Man muss aber sicher sein, dass das eingebettete Zitat, Foto oder Video, auch vom Urheber selbst eingestellt wurde.

Falls Zitate von noch lebenden oder erst kürzlich verstorbenen Personen verwendet werden, so läuft man Gefahr abgemahnt zu werden, falls man die Zitatregeln nicht einhält. Beispiel sind hier Abmahnungen vonseiten der Erben Loriots und Erich Kästners.

Also: Aufpassen, welchen Zweck man verfolgt, wie man zitiert und von wem. Wenn der Autor länger als 70 Jahre verstorben ist, ist man (meist) auf der sichereren Seite.

Zu 2:

Daumenregel:

  • Zitat darf nicht mehr als 1/3 des eigenen Textes ausmachen
  • Nicht mehr als 1/3 des fremden Textes dürfen übernommen werden

Zu 3:

Zitierter Text darf nicht verändert werden bzw. die eingefügten Ergänzungen müssen kenntlich gemacht werden.

Näheres zu den Regeln der richtigen Zitierform findet ihr hier und hier.

Zu 4:

Zitierter Text steht in Anführungszeichen oder ist farblich abgesetzt, eingerückt etc.

Zu 5:

Bei Zitaten aus dem Internet gilt:

Name des Autors/Urhebers; Link zum zitierten Artikel.

Bei Zitaten aus physischen Werken gelten die bibliographischen Zitierregeln (s. Links unter “Zu 3”).

Wer insbesondere diese Regel nicht beachtet kommt schnell in die Nähe eines Plagiats. Denn wer schmückt sich gern mit fremden Federn, außer Herr von und zu Guttenberg. Also seid ehrlich.

Framing — Das Einbetten von Artikeln, Fotos und Videos

Der BGH hat in diesem Jahr geurteilt, dass Framing — also das Einbetten von Videos, Fotos oder Textnachrichten — keinen Urheberrechtsverstoß darstellt, wenn der Urheber sein Werk für alle frei zugänglich ins Netz gestellt hat und dessen gewähltes Medium (bzw. der Link) beibehalten und nicht verändert wird.

Der BGH folgte hier dem EuGH und dessen Urteil stützte sich auf den sog. Svensson-Fall, der auch in diesem Jahr entschieden wurde. Hier kam der EuGH zum Schluss, dass Verlinkungen zu frei zugänglichen Seiten im Internet keinen urheberrechtlichen Verstoß darstellen.

Die Urteile machen insb. Bloggern und Nutzern sozialer Netzwerke das Leben sehr viel leichter.

Jedoch müsst ihr insbesondere bei der Einbindung eurer Links darauf achten, dass der Urheber selbst dies bereitgestellt hat und nicht irgendein Dritter.

Denn: Wenn jemand anderes einen Urheberrechtsverstoß begangen hat, begehe ich auch einen Rechtverstoß durchs Framing.

Oder anders:

Ex iniuria ius non oritur. Aus Unrecht entsteht kein Recht.

Lateinisches Sprichwort

Fazit

Richtiges Zitieren will gelernt sein.

Ob beim Roman oder beim Bloggen:

Schmücke dich nicht mit fremden Federn.

Weiterführende Literatur

Für Blogger oder Schriftsteller empfehle ich, dass ihr euch den Gesetzestext zum Urheber- und Verlagsrecht zulegt. Leider ist dieses Rechtsgebiet sehr zersplittert und umfangreich, sodass man als Laie schnell etwas übersehen kann. Es ist daher sehr hilfreich, zumindest die grundlegenden Gesetzestexte und Verordnungen griffbereit zu haben, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Wenn ihr rechtssicher bloggen wollt, kann ich euch das preiswerte Ebook von Dr. Christiane Tischer empfehlen. In ihrem Buch “Bloggen ohne Rechts-Stress — Was Sie über Urheberrecht, Abmahnungen & Co. wissen müssen” schreibt sie in verständlicher Weise darüber, welche rechtlichen “Klippen” man als Blogger umschiffen muss, um nicht in der “See des Rechts” Schiffbruch zu erleiden.

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Hinweis:

Die hier vertretenen Ansichten stellen die Meinung des Autors dar und können in diesem sich permanent entwickelndem Rechtsbereich keinen Anspruch auf absolute Rechtssicherheit erheben. Ebenso dient der Beitrag einer Übersicht über die Problematik und stellt keine umfassende Darstellung aller möglichen rechtlichen Details und Probleme dar, zumal jeder Fall einzeln beurteilt werden muss. Bitte suche bei individuellen Fragen um deinen Sachverhalt zu klären, einen Rechtsanwalt deines Vertrauens auf.

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Alexander Batel
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Wortschmied und Buchstabenschwinger +++ Autor — SciFi & Fantasy +++ Impressum: http://on.fb.me/1KF1rIp