Alles, was Du über den Pensionszuverdienst wissen musst

Daniel Eberharter
WisR
Published in
4 min readMar 6, 2019

Du bist in der Pension und möchtest weiterarbeiten, doch du bist dir nicht so sicher, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen aussehen? Darf man in der Pension überhaupt nebenher Geld verdienen? Was sind die steuerlichen Auswirkungen auf das erhöhte Jahreseinkommen?

Hier erfährst du alles über den Zuverdienst zur Pension basierend auf die unterschiedlichen Pensionsarten — denn es macht einen großen Unterschied, ob du zB. in der Alterspension, Frühpension oder Invalidenpension bist.

Wenn du dich ausreichend informiert hast, kannst du auf unserem exklusiven Steuerrechner kontrollieren, wie sich der Zuverdienst auf deine individuelle Situation auswirkt: WisR Pensionszuverdienstrechner

Ein kleiner Hinweis: Auf diesen Seiten findest du allgemeine Informationen. Bitte prüfe deine persönlichen Voraussetzungen mit einem Steuerberater und bei den Informationsstellen von Arbeiterkammer, WKO und SVA.

Pensionszuverdienst und Auswirkungen:

Ausschlaggebend über die unterschiedlichen Auswirkungen ist einzig die Art der Pension.

Bei der Erwerbstätigkeit zur Pension sind zwei Punkte zu beachten: Deine Pensionsart, sowie die daraus resultierenden Auswirkungen des Zuverdienst auf Pensionshöhe, Sozialversicherung und Einkommensteuer. Denn je nach Art der Pension ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen auf Pensionshöhe & Steuer.

Grundsätzlich gilt:

Jedes Einkommen wird am Ende des Jahres zusammengezählt und ist steuer- und versicherungspflichtig. Wer die Pension bezieht und zusätzlich einen Job beginnt, muss am Ende des Jahres beide Einkommen zusammenziehen. Das Gesamteinkommen wird für die jährliche Steuerberechnung herangezogen und bestimmt auch die Sozialversicherungsabgaben.

Es gibt aber praktische Ausnahmen, die keinen Einfluss auf die Steuer haben:

Ausnahme 1: Geringfügiges Einkommen: Die große Ausnahme, die weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherung beeinflusst, ist das sogenannte geringfügige Einkommen. Dies Höhe ist gesetzlich geregelt und ändert sich mit jedem Kalenderjahr. Im Jahr 2019 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze EUR 446,81 pro Monat.

Ausnahme 2: Beträgt Ihr gesamtes Jahreseinkommen (Pension + Erwerbstätigkeit) insgesamt nicht mehr als EUR 12.000, müssen Sie mit keiner Steuernachzahlung rechnen

Wird diese Summe überschritten, kommt es in der Regel zu einer Steuernachforderung.
Weitere Informationen findest du hier

Einfluss des Zuverdienst auf Pensionshöhe

Der Zuverdienst während der Pension kann zudem die Höhe der eigenen Pension beeinflussen. In den meisten Fällen ist dieser Einfluss negativ, in einem Fall jedoch positiv.

Wir haben die wichtigsten Pensionsarten mit ihren jeweiligen Auswirkungen zusammengestellt!

Alterspension

Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre. Ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsalter stufenweise angehoben und dem Männerpensionsalter an­ge­glich­en. Ab 2033 gilt ein einheitliches Regelpensionsalter von 65 Jahren.

Auswirkung des Zuverdienst auf Pension

Wenn du dich in der Alterspension befindest, dann haben wir gute Nachrichten für dich:

“Sie können neben Ihrer Pension uneingeschränkt weiter­ar­beit­en und müssen nicht mit Abschlägen bei Ihrer Pensionshöhe rechnen. Im Gegenteil — der Zuverdienst kann sogar Ihre Pension erhöhen.”
(Quelle: arbeiterkammer.at)

Auswirkung des Zuverdienst auf Einkommenssteuer und Sozialversicherung

Jahreseinkommen über EUR 12.000,- sind zu versteuern und versicherungspflichtig.

Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer

Auswirkung des Zuverdienst auf Pension

Wer die so genannte Frühpension bezieht, für den ist de facto nur ein geringfügiger Zuverdienst von EUR 446,81 ratsam. Alles, was Du über der Geringfügigkeit dazuverdienst (auch wenn es nur ein Euro ist), führt nämlich automatisch zum Verlust der Pension!

Tipp: Mit Vollendung des 60. (Frauen) bzw. 65. (Männer) Lebensjahres wird die Pension in eine Alterspension umgewandelt.

Auswirkung des Zuverdienst auf Einkommenssteuer und Sozialversicherung

Jahreseinkommen über EUR 12.000,- sind zu versteuern und versicherungspflichtig. Geringfügige Einkommen haben weder Auswirkung auf Pension, noch auf Steuer und Sozialversicherung.

Ausnahmen

Es gibt freilich auch Ausnahmen, die zB. landforstwirtschaftliche Betriebe & Pensionen betreffen, sowie Einkünfte aus einer politischen Funktion öffentlicher Mandatare.
(Details siehe wko.at)

Invalidenpension/gesundheitliche Gründe/Korridorpension/Hacklerregelung

Wer aufgrund gesundheitlicher Gründe frühzeitig in Pension ist, gibt die Erwerbstätigkeit per Se mit Pensionsantritt auf. Ein Zuverdienst wird dadurch erschwert.

Wenn du dennoch einen zusätzlichen Job ausübst, so ist nur ein geringfügiger Zuverdienst von EUR 446,81 empfohlen. Mehr ist aber prinzipiell auch möglich. Aber Vorsicht: Ein Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (auch wenn es nur ein Euro ist), führt zu einer Verringerung der Pension.

Auswirkung des Zuverdienst auf Pension

Auch hier gilt: Bei geringfügiger Tätigkeit, bzw. bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von EUR 1.220,01 aus Pension und Erwerbseinkommen gemeinsam, hat keine Auswirkung auf die Pensionshöhe.

Einkommen darüber führen nicht zu einem Wegfall, wohl aber zur Verringerung der Pension:
(Details siehe help.gv.at)

Auswirkung auf Einkommenssteuer und Sozialversicherung

Jahreseinkommen über EUR 12.000,- sind zu versteuern und versicherungspflichtig. Geringfügige Einkommen haben weder Auswirkung auf Pension, noch auf Steuer und Sozialversicherung.

Andere Pensionsarten

Bei weiteren Pensionsarten verweisen wir auf das persönliche Gespräch mit einem Steuerberater oder dem jeweiligen Versicherungsträger.

Achtung! Die Meldepflicht jeder zusätzlichen Erwerbstätigkeit

Nicht vergessen: “Die Aufnahme und die Beendigung einer Erwerbstätigkeit sowie die Höhe und jede Änderung der Erwerbseinkünfte müssen dem zuständigen Pensionsversicherungsträger in jedem Fall innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden. Bei nicht rechtzeitiger Meldung werden zu viel ausbezahlte Pensionsbeträge rückgefordert.”
(Quelle: help.gv.at)

Ursprünglich veröffentlicht auf growwisr.com.

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