Mehr Sein als Schein

Catharina Bruns
Happy New Monday
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6 min readJun 20, 2019

Wie der fürsorgliche Staat Selbstständige zu Angestellten macht und damit freie Wissensarbeit verhindert.

Raus oder rein? Bild via gratisography

Schein·selbst·stän·dig·keit,
Scheínselbständigkeit/

Substantiv, feminin [die]

nur scheinbare berufliche Selbstständigkeit eines zwar teilweise in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung, jedoch in Abhängigkeit von einem Auftraggeber arbeitenden Erwerbstätigen.

Definition laut Duden Online

Missverständnisse

„Scheinselbstständigkeit“ — ein Wort, so doof wie das Verständnis von Arbeit, das derartige Wörter hervorbringt. Auch die oben verwendete Duden-Definition ist ziemlich ungenau. Und eigentlich sogar Unfug.

Fragt man jemanden, was sich wohl hinter der „Scheinselbstständigkeit“ verbirgt, so wird meist vermutet, dass hier glücklose Arbeitskräfte um ihre vollversicherte Festanstellung gebracht und unfreiwillig zu miesen Bedingungen ausgebeutet werden. Das ist auch nicht falsch. Aber es ist nicht mal die halbe Wahrheit.

Die öffentliche Auffassung, weicht wie so oft von einer juristischen Beurteilung ab. Dass man bei dem Thema schnell daneben liegen kann, zeigt sich oft genug auch in der politischen Bewertung. Andrea Nahles hat in guter Absicht, 2017 die Regelungen für „Leiharbeit und Werkverträge“ noch verschlimmbessert und damit die Lage für viele Selbstständige verschärft, obwohl sie eigentlich für mehr Klarheit sorgen wollte. Kein Wunder. Welcher Politiker kennt sich schon mit dem Arbeitsalltag selbstständiger Wissensarbeiter aus? Und interessiert es überhaupt jemanden?

Selbstbestimmung ruft in Deutschland immer Skepsis hervor. Daher kommen wir auch nicht so gut von der Fabrik in die Wissensökonomie. Die Anhaltspunkte für „Scheinselbstständigkeit“ etwa, passen zum Teil nicht zu den heutigen Möglichkeiten vernetzter Projektarbeit. Oder sie verkennen neue Arbeit, insbesondere neue Selbstständigkeit, insgesamt.

Der deutsche Witz von „New Work“ ist, dass man Angestellte drinnen zu Selbstständigen („agile“ und so), aber Selbstständige draußen zu Angestellten machen will.

Schließlich baut der deutsche Wohlfahrtsstaat auf Beitragszahler. Da zählt der eigene Wille und mündige Entscheidung nicht viel, wenn der Leitspruch ist: Einer für alle und alle für alle! Aus Selbstständigen werden dann „Scheinselbstständige“ —„New Work“ hin oder her. Dass sich Arbeit verändert und alte Vorstellungen von Belegschaften schon lange nicht mehr zu den Unternehmen, Lebensentwürfen und Möglichkeiten passen, egal! Dass sich nicht jeder die Festanstellung wünscht, bleibt für viele Politiker und Sozialrichter ein neoliberales Rätsel.

Scheinheiligkeit

Selbst Fachkräftemangel, Auswandern und Pflegenotstand wird in Kauf genommen, wenn es nur darum geht, gut ausgebildete Fachleute in die Festanstellung zu zwingen und sie damit unter Umständen dem Markt zu entziehen.

Sozialversicherungsbeiträge sind es, die der Staat will, nicht mehr Selbstständigkeit. Egal, ob diese freien Wissensarbeiter hohe Einkommen erzielen und sich ausreichend selbst abgesichert haben.

Für die Statusfeststellung kommt es darauf an, ob man an Weisungen gebunden und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden ist (§ 7 Absatz 1 SGB IV). Und schon wird das Ganze zur Auslegungssache. Schon die Präsenz beim Kunden, Gespräche über seinen Bedarf und die Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern können höchst verdächtig sein, obwohl sie mit einer Einbindung in die Hierarchie nichts zu tun haben und wohl niemand erklären kann, wie eine praktische Zusammenarbeit funktionieren soll, wenn man eigentlich nicht anwesend sein und am besten nicht miteinander arbeiten sollte.

Also werden aufwändige Statusfeststellungsverfahren nötig, die so lange dauern können, dass Aufträge anderweitig vergeben werden.

Pech.

Alle sollen versichert sein, aber nun sind alle verunsichert.

Dass die deutsche Rentenversicherung hier gleichzeitig als unabhängige Clearingstelle zur Festellung des Versicherungsstatus dient, ist der nächste deutsche Witz. Etwa so, als sei das Finanzamt gleichzeitig der gesetzlich vorgegebene Steuerberater.

Selbstständige und ihre Auftraggeber können sich bisher nicht sicher sein, wie die Rentenversicherung von Fall zu Fall entscheidet, da es keine klaren Kriterien gibt. Es herrscht also massive Rechtsunsicherheit mit der möglichen Konsequenz ruinöser Nachzahlungsforderungen. Dies hat zur Folge, dass einige Unternehmen vorsichtshalber gar keine Aufträge mehr an Freie vergeben, oder in Arbeitnehmerüberlassungen umwandeln und auf Zeitarbeitsfirmen zurückgreifen.

Zwei jüngere Urteile zeigen, dass selbst massive Engpässe und akuter Fachkräftemangel das Sozialgericht hierbei nicht beeindrucken. So wurde entschieden, dass stationäre Pflegekräfte und Honorarärzte regelmäßig sozialversicherungspflichtig sein sollen, was nicht nur das System Krankenhaus, bzw. Pflegeeinrichtungen in weitere Bedrängnis bringen dürfte, sondern auch entsprechende Honorar-Kräfte arbeitslos macht.

Vollbeschäftigung statt Selbstbeschäftigung?

Auf der einen Seite werden Gründeroffensiven ausgerufen und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte jüngst wieder, wie wichtig es ihm sei, „junge Menschen dazu zu ermuntern, sich selbstständig zu machen“. Auf der anderen Seite müssen Selbstständige jenseits der Gründung von Startups und GmbHs mit schwierigen Rahmenbedingungen kämpfen, da sich in Deutschland alles an erster Stelle um Arbeitnehmer und an zweiter Stelle um Arbeitgeber dreht.

Selbstständige, die keine Arbeitsplätze schaffen, aber dafür hochqualifiziert sind und unentbehrliche, teils innovative Leistungen in nahezu jeder Branche erbringen und den Betrieb der Großen oft genug am Laufen halten, werden dafür behandelt wie schutzbedürftige Möchtegern-Angestellte.

Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber hier ins 21. Jahrhundert kommt und glasklare Positiv-Kriterien erstellt, die Missbrauch in bestimmten Branchen effektiv unterbinden, ohne gleichzeitig alle freien Wissensarbeiter um ihre Auftraggeber zu bringen.

Die schwammigen Regelungen sind nicht zeitgemäß, unfair und Beweis dafür, wie wenig der Staat freie Arbeit wertschätzt.

Hochqualifizierte Krankenpflegekräfte, Honorarärzte, IT-Freelancer, sämtliche Leute der Kultur- und Kreativwirtschaft, Berater und was man sonst noch so frei und auf Honorarbasis machen kann: sie alle sollen vorsorglich — auch wenn sie die freie Arbeit vorziehen — vor sich selbst und langfristigen Auftraggebern beschützt werden.

Und natürlich gibt es Jobs, für die der Begriff Ausbeutung es eher trifft, als der Begriff Selbstständigkeit. Sofort hat man schuftende Arbeiter auf dem Bau oder aus der Fleischindustrie, oder den schwer schleppenden Paketdienstleister vor Augen, den man am liebsten gleich selbst einstellen (also „retten“) würde, weil man sich eben kaum vorstellen kann, dass jemand den Job gerne macht und schon mal irgendwo gehört hat, dass die alle ausgebeutet werden. Gastronomie, Transportwesen und Handel sind Branchen, in denen laut einer Studie des IAB insbesondere Berufseinsteiger und Geringverdiener gehäuft und womöglich unfreiwillig zu Subunternehmern und Freien gemacht werden und für die es effektive Regelungen braucht.

Es geht hier also nicht nur im die Freiheit des IT-Topverdieners. Aber „Scheinselbstständigkeit“ sollte auch kein Problem von Kliniken oder ITlern sein. Ist sie aber. Und dabei wäre es nicht nur wichtig, sondern auch leicht Positiv-Kriterien festzulegen, die Selbstständige selbstständig sein lassen und andere vor Missbrauch schützen.

Positives Denken

Um Klarheit zu erreichen, könnte man sich zB. die Höhe der Honorare anschauen. Sind die hoch genug, ist das auch laut BSG ein Indiz für die Selbstständigkeit. Die Überschreitung eines Mindesthonorars zur Feststellung des Versicherungsstatus könnte also als ein klares Positiv-Kriterium festgelegt werden. Außerdem könnte man die Beteiligten auch einfach fragen, ob sie den Strauß an Arbeitnehmerrechten samt Fremdbestimmung überhaupt wollen. Der ausdrückliche Wille zur freien Arbeit, fachliche Qualifikationen und eine ausreichend hohe Vergütung um eigenständig vorzusorgen sollte ausreichen, um in Deutschland so zu arbeiten, wie man will. Schießlich muss der fürsorgliche Staat nicht automatisch davon ausgehen, dass dort wo Arbeit ist, auch Ausbeutung herrscht. Dann würde man ihm auch ohne Weiteres abkaufen, dass es in bestimmten Branchen nicht nur um das Eintreiben von Sozialversicherungsbeiträgen geht.

Niemand sollte selbstständig sein, wenn er es nicht will oder die Bedingungen es gar nicht zulassen. Es sollte daher auch nicht „scheinselbstständig“ heißen, sondern besser „scheinangestellt“. Denn das bezeichnet doch, was es wirklich ist: Der Schein der gewünschten Anstellung trügt und obwohl eigentlich Arbeitnehmer, wird man als unversicherter Tagelöhner um seine Rechte gebracht. Das hat nichts mit Selbstständigkeit zu tun. Menschen in die Selbstständigkeit zu zwingen, um damit Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen ist genauso übel, wie Selbstständigen die Existenzgrundlage zu nehmen und freie Arbeit zu verunmöglichen, weil man die moderne Arbeitswelt nicht versteht, Selbstbestimmung nicht akzeptiert und wohl keine Ideen hat, für ein zeitgemäßes Sozialversicherungsmodell.

Im Rechtsstaat Deutschland, in dem wir alle das Recht auf freie Berufsausübung und die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit haben, sollte es selbstverständlich sein, dass wir auch so frei arbeiten können, wie wir wollen.

Die politischen Entscheider sind gefragt, sich auf den neuesten Stand zu bringen. Die Gesetzgebung muss neue Arbeit nicht nur verstehen, sondern auch wertschätzen. Sie muss ganz genau darauf achten, wer ihren Schutz braucht und wer durch sie erst in Not kommt. Und sie muss verdammt noch mal Selbstständige ihre Arbeit machen lassen.

Ohne sie läuft es nicht.

Quellen:

Hans Dietrich , Alexander Patzina (2019): Scheinselbständigkeit in Deutschland. Vor allem Geringqualifizierte und Berufseinsteiger gehören zu den Risikogruppen. IAB Kurzbericht 1/2019. Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

BSG Urteil Honorarärzte: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_21.html

BSG Urteil Pflegekräfte: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_22.html

Text zum Urteil BSG zur Honorar-Höhe auf scheinselbständigkeit.de: http://www.scheinselbstaendigkeit.de/scheinselbstaendigkeitde/bsg-urteil-honorarhoehe-gewichtiges-kriterium.html

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Catharina Bruns
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Hi. Ich bin Cathi Bruns. Kreative Unternehmerin. Pragmatische Vollzeit-Idealistin. Verwechselt Freiheit nicht mit Freizeit und Arbeit nicht mit Job.